Button-Lösung: Gesetz gegen Internet-Kostenfallen in Kraft
Das Risiko von versteckten Kostenfallen im Internet wird deutlich eingedämmt: Zum 1. August ist eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Kraft getreten, die Verkäufer im elektronischen Geschäftsverkehr dazu verpflichtet, ihren Kunden den Gesamtpreis der Ware und die Versandkosten "klar und verständlich in hervorgehobener Weise" anzugeben.
Bei einem Abonnement muss die Mindestlaufzeit genannt werden. Vor allem aber sind kostenpflichtige Bestellungen über eine Schaltfläche nur noch dann zulässig, wenn dieser Button mit einer eindeutigen Kennzeichnung wie "zahlungspflichtig bestellen" versehen ist. Diese sogenannte Button-Lösung ist auch in einer EU-Richtlinie vorgesehen.
Beim Beschluss der neuen Gesetzesregelung im Bundeskabinett sagte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, mehr als fünf Millionen Internetnutzer seien bereits in Online-Kostenfallen getappt. Es gebe zahlreiche Beschwerden zu scheinbaren Gratisangeboten, bei denen dann doch eine Rechnung gekommen sei. Künftig sind Verbraucher nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn sie bei der Bestellung ausdrücklich bestätigen, dass sie die Kostenpflicht kennen.
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) kritisierte, die Neuregelung bedeute ein "erhebliches Kostenrisiko für Shopbetreiber". Für viele kleine Internethändler wachse damit zudem die Gefahr, "Opfer einer neuen Abmahnwelle (zu) werden, wenn entsprechende Kanzleien die neue Regelung zu Gewinnzwecken missbrauchen". Zur Umsetzung der Vorschriften hat der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) einen Ratgeber bereitgestellt.
Trotzdem vorsichtig bleiben
Der Branchenverband Bitkom hat Internet-Nutzer dazu aufgerufen, auch mit der neuen Gesetzeslage bei Online-Transaktionen immer vorsichtig zu sein. "Das neue Gesetz gegen Kostenfallen im Web bringt mehr Klarheit und verringert die Risiken, kann aber keinen absoluten Schutz vor Betrug bieten", betonte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Wer mit betrügerischer Absicht oder krimineller Energie im Internet Geschäfte machen wolle, werde sich von dem Gesetz wenig beeindrucken lassen. Zusätzliche Risiken gingen von unseriösen Anbietern im Ausland aus. Der Verbandsgeschäftsführer empfahl: "Am besten beugt man vor, indem man ohne triftigen Grund keine Kontakt- oder Zahlungsdaten angibt, dubiose Angebote grundsätzlich meidet und das Kleingedruckte liest."
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