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13.02.2012, 10:00 Uhr

Steam-Hacker hatten Zugriff auf Kreditkarten-Daten in Kooperation mit

Bei einem Hackerangriff auf den digitalen Vertriebsdienst Steam wurden nach Angaben der Betreiber Informationen zu den Einkäufen der Nutzer entwendet.

Von Michael Söldner

Im November 2011 fiel der Spiele-Dienst Steam einem Hackerangriff zum Opfer. Nun bittet Firmenchef Gabe Newell die Nutzer der digitalen Vertriebsplattform um Vorsicht. Die bei der Attacke erbeutete Backup-Datei enthält nach Angaben der Betreiber Nutzernamen, E-Mail-Adressen, verschlüsselte Rechnungsadressen sowie ebenfalls verschlüsselte Kreditkarten-Daten. Das für Steam genutzte Nutzer-Passwort hätte sich jedoch nicht in der betreffenden Datei befunden.

Weiterhin gäbe es keine Anhaltspunkte, dass die verschlüsselten Kreditkarten-Nummern entwendet werden konnten. Trotzdem bittet Newell die Nutzer auch weiterhin, ihre Kreditkarten-Abrechnungen zu überprüfen und nach unrechtmäßigen Abbuchungen Ausschau zu halten.

Die von den Hackern erbeutete Datei würde alle Transaktionen der Steam-Kunden im Zeitraum von 2004 bis 2008 enthalten. Eine konkrete Gefahr sei mit diesen Informationen jedoch nicht verbunden. Trotzdem liefen bei Steam weiterhin die internen Untersuchungen, auch staatliche Stellen wurden eingeschaltet. Einigen Nutzern würden zudem formelle Benachrichtigungen zugehen, dies sei jedoch nicht in jedem Land verpflichtend vorgesehen.

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37 Meinungen zu "Kundendaten in Steam erbeutet"

  • Achinator
    Freitag, 24.02.2012, 17:56 Uhr
    Steam allein wegen dieses Vorfalls zu verteufeln ist sicher übertrieben. Die Fans von Steam sehen nur die Vorteile, die es sicher gibt. Allerdings fühle ich mich als Verbraucher auch so gegängelt, dass alle Spiele, die mir Steam oder ähnliches AUFZWINGEN wollen gleich wieder im Regal. Was ich mir gekauft habe, soll auch voll und ganz mir gehören - ohne dass ich ständig überprüft werden muss und so, dass auch ein Weiterverkauf ohne Aufwand möglich ist. Schade nur, dass ich so auf einige schöne Spiele verzichten muss - (oder eben doch nach ein gecrackten Version Ausschau halten muss ;)
  • NoGringo
    Donnerstag, 23.02.2012, 15:13 Uhr
    ACHTUNG: BESONDERS HINTERHÄLTIG + KRIMINELL ! 1&1 macht auf seinen WEB.DE Seiten besonders viele Anzeigen nach unlauterem Wettbewerb. z. B. https://www2.pc-sicherheit.web.de/landingpage/fbtrojaner/?si=v6pI2.1s0zcC.4FbTL6.31* Alle WEB.DE und GMX.de Nutzer sollten sich von diesen e-mail-Accounts verabschieden ! Unlautere Wettbewerbshandlung, die in § 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausdrücklich geregelt ist. Werbeangaben werden dann als irreführend angesehen, wenn die Gefahr nicht von der Hand zu weisen ist, dass sie von einem nicht unerheblichen Teil des angesprochenen Kundenkreises falsch verstanden werden. Eine Irreführung liegt nicht nur bei einer objektiv falschen Angaben vor, sondern auch bei wahren Angaben, bei denen die Gefahr besteht, dass diese falsch verstanden werden. Bei der Beurteilung, ob eine Angabe irreführend ist, ist vom Verständnis eines durchschnittlich informierten Verbrauchers auszugehen, der das Werbeverhalten mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgt. In § 5 Absatz 2 Satz 1 UWG sind die Kriterien aufgezählt, die bei der Beurteilung einer Werbung als irreführend zu berücksichtigen sind (z. B. Beschaffenheit, Ursprung, Herstellungsart, Anlass oder Zweck des Verkaufs). Häufigste Fälle irreführender Werbung: Werbung mit Spitzenstellung oder Marktführung: Werbung mit der falschen Behauptung, eine Spitzenstellung am Markt einzunehmen (" der Größte", "der Beste") Alterswerbung oder Jubiläumsaktion: Werbung für ein Unternehmen mit falschem Gründungsjahr oder einer unzutreffenden Altersangabe Blickfangwerbung: Werbung mit einer besonders hervorgehoben Werbeaussage, wobei die Aussage einschränkende Informationen nur klein oder schwer leserlich angegeben werden Werbung mit Werksverkauf, Lagerverkauf, Räumungsverkauf, Großhandel, etc.: Werbung, die fälschlicherweise einen Eigenschaft vortäuscht, die auf einen besonders günstigen Preis schließen lässt Umwelt- und Gesundheitswerbung: Werbung, die unter Hinweis auf bestimmte - nicht vorhandene - umweltfreundliche oder gesundheitsfördernde Eigenschaften die Kaufentscheidung beeinflussen will (z. B. "Bio") Lockvogelangebote: Werbung für Ware, die nur in sehr geringen Stückzahlen bereitgestellt wird und nicht einmal die Nachfrage von zwei Tagen deckt. (§ 5 Absatz 5 Satz 2 UWG) Mondpreiswerbung: Werbung mit einer Preissenkung, wobei der ursprüngliche Preis nur für unangemessen kurze Zeit gefordert worden ist (§ 5 Absatz 4 UWG) Werbung mit Selbstverständlichkeiten: Werbung mit rechtlich notwendigen Eigenschaften (z. B. "2 Jahre Gewährleistung") Bei irreführender Werbung besteht: ein Unterlassungsanspruch von Mitbewerbern und Interessenverbänden (verschuldensunabhängig) ein Schadensersatzanspruch gegenüber Mitbewerbern (nur bei Verschulden) ein Rücktrittsrecht, wenn der Abnehmer durch eine unwahre und zur Irreführung geeignete Werbeangabe Abnahme bestimmt wurde Außerdem droht dem Werbenden für absichtlich irreführende Werbung sogar eine Freiheitsstrafe. Praxistipp: Wer selbst keinen Unterlassungsanspruch hat, kann sich bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs über irreführende Werbung beschweren.
  • Nikioko
    Dienstag, 14.02.2012, 09:27 Uhr
    Wie gut, dass ich alle Spiele, die nur mit Steam-Aktivierung funktionieren, konsequent boykottiere. Ich hätte mir sofort Civilization 5 oder Skyrim gekauft, aber mit Steam: Pech gehabt, Leute.
  • neca86
    Dienstag, 14.02.2012, 07:42 Uhr
    @joesan: also probleme gabs nur mal von alten dos spielen auf neueres windows ;) seit win 2000/xp usw gabs da im großen und ganzen keine probleme mehr
  • Mul3kruk
    Dienstag, 14.02.2012, 07:27 Uhr
    Hat von euch einer den Film Hackers gesehen, wo der System-Administrator alle Angriffe der Hacker in Echtzeit abgefangen und ausgemerzt hat (zumindest bevor sich dann alle Hacker der Welt mit eingeklinkt hatten), die Realität sieht leider anders aus ;-)
  • LordRanek
    Montag, 13.02.2012, 14:53 Uhr
    Nochmal ein kurzer Einwurf: Gestern abend waren die Steamserver nicht unter Wartung sondern aufgrund Hoher Last nur schwer erreichbar. So etwas kommt bei jeden Onlineangebot einmal vor und ist zu verschmerzen wenn auch eher unschön. Denn auch Hochverfügbarkeit möchte bezahlt werden, und oft genug sind nicht die Server das Problem sondern Nachwehen oder Ausfälle der Netzinfrastruktur der Peering Partner bzw. der Carrier. Was AGBs anbelangt muss immer darauf geachtet werden in welchen Land die Firma ihren Firmensitz hat, denn die AGBs gelten nicht automatisch in vollem Umfang allen Ländern. Da bislang keine global Gültige Rechtsprechung für das Internet gibt wird sich daran auch so schnell nichts ändern.
  • LordRanek
    Montag, 13.02.2012, 14:45 Uhr
    Also das 100% sichere System gibt es nicht, auch dann nicht wenn es wie irgendwo erwähnt wurde "offline" betrieben wird. Es ist immer nur eine Frage mit welchem Aufwand man betreiben muss um an die Daten/Informationen herran zu kommen. Generell halte ich Games-On-Demand Plattformen, nichts anderes ist Steam/Origin, für likrativ und interessant, zu mal man zeitnah die Patches der Hersteller eingespielt bekommt und nicht erstnoch 3 Stunden suchen muss im genau den Patch zu finden der gerade für seine gekaufte Version notwendig ist, weil es verschiedene Retails gab. Klar muss jeder selbst entscheiden ob er solche Angebote nutzt oder nicht, doch wenn man Sie nutzt muss einem im Klaren sein das solche Vorfälle passieren und für sich selbst abwägen ob man die Risiken tragen möchte oder nicht. Generell sollte man wenn man im Web Transaktionen in Verbindung mit Bankdaten tätig/eingeht immer seine Abrechnugnen im Auge behalten und nicht erst warten bis etwas passiert. Wie überall gilt komplexe Passwörter verwenden, keine Accounts sharen oder nur in Ausnahmefällen an öffentlichen Rechner (Inet-Cafe,etc) in seine Accounts einwählen. Prinzipell finde ich auch nichts schlimmes daran das eine Onlineverbindung bestehen muss, denn die Zeiten von Kosten pro Einwahl und Dauer sind inzwischen vorbei. Und Nutzer von Volumentarifen nutzen Ihren Zugang eher für Recherchen bzw. Korrespondensen. Das ewige Gejammere nach Installmedien und der Wartezeit bis man spielen kann ich nicht nachvollziehen. Denn ob ich jetzt in den Laden fahre und einen beliebten Artikel nach 4 Stunden Andrang endlich installieren kann um zu spielen oder ob mein Rechner gemütlich im schlimmsten Fall nebenher das Spiel runterlädt und installiert und ich die Zeit für anderes nutzen kann bleibt sich fast gleich. Nur im bei letzterem Szenario ist man produktiver :). Die typsiche Aussage "..man teste ein Spiel und wenn es was taugt kaufe ich es, ansonsten löscht man die Sicherheitskopie .." ist nichts als Augenwischerei und Selbstbetrug um sich nicht vor Augen führen zu müssen das man Urheberrechte verletzt hat. Wenn es von einem Spiel eine offizielle Demo gibt kann man sich diese Anschauen und ist im rechtsicheren Raum unterwegs. Wenn es keine gibt wartet man halt bis die ersten Berichte kommen oder geht in den Laden kauft es und gibt es bei nicht gefallen zurück. Die meisten Läden machen hier aus Kulanzgründen mit. Und wer sich nicht sicher ist lässt das Spiel wo es ist , im Laden, und kauft es wenn es als NicePrice zu haben ist. Man braucht sich nicht wundern warum es viele Hersteller vorziehen keine Spiele mehr als Demo online zu stellen oder nachher nochmal Inhalte anpassen verändern, denn letztlich steckt auch hinter der Software das KnowHow der Mitarbeiter, das Storyboard eines teils namenhaften Autors, etc. Diese Kosten wollen bezahlt werden und jeder der einmal eine Software oder ein beliebiges anderes Produkt entwickelt hat möchte etwas von den Ausgaben zurück haben, denn ohne Zahlungsmittel funktioniert nunmal keine Wirtschaft. Und bevor nun jemand kommt und mit open Source/Public Domain/ etc. anfängt. Auch die Entwickler müssen von irgendetwas leben und es wird der Punkt kommen an dem Sie anfangen ihr KnowHow an den meistbietenden zu verkaufen oder es unter eigener Regie selbst vermarkten. Und spätestns dann werden auch Sie auf solche aussagen allergisch reagieren "..man teste ein Spiel und wenn es was taugt kaufe ich es, ansonsten löscht man die Sicherheitskopie .." ! In diesem Sinne fröhliches weiter diskutieren und liebe Grüße aus dem verschneiten Nürnberch ^^

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