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04.02.2008, 10:36 Uhr

Vermieter darf Nutzung für Trockenboden nicht entziehen

Hamburg (dpa/tmn) - Ein Vermieter darf einem Mieter nicht eine zuvor genehmigte Nutzung des Trockenbodens entziehen. Das gelte sogar dann, wenn die Nutzung im Mietvertrag an die Bedingung "soweit vorhanden" geknüpft ist.

Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek hervor, auf das der Mieterverein der Hansestadt hinweist (Az.: 812 C 304/06). In dem Fall stand Mietern eines Hauses über viele Jahre neben einer Waschküche ein Trockenraum auf dem Dachboden zur Verfügung.

In der Waschküche wurden Mietern neue Trockenmöglichkeiten angeboten. Die Nutzung des Trockenraums dürfe den Mietern dennoch nicht entzogen werden, entschieden die Richter. Denn die Bewohner hätten in diesem Fall einen "Besitzanspruch". Diesen könne der Vermieter nicht umgehen, indem er Mietern einen Ersatzraum zuweist. Das gelte sogar auch dann, wenn dieser Raum gleichermaßen geeignet ist.

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