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24.01.2012, 15:05 Uhr

Tipps vom Steuerprofi: Hier können alle Steuerzahler sparen in Kooperation mit Biallo.at

Die Steuerprofis der BDO zeigen auf, wie alle Steuerzahler für 2011 noch Steuer sparen können.

Sonderausgaben bis maximal 2.920 Euro bis Ende 2011 bezahlen

Zu den (Topf-)Sonderausgaben gehören Kranken-, Unfall-und Lebensversicherungen, Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung. Junge Aktien und Genussscheine bzw. Wohnbauaktien und Wohnbauwandelschuldverschreibungen (deren Erträge bis zu 4,0 Prozent des Nominales aber weiterhin KESt-frei sind) gehören ab 2011 nicht mehr zu den steuerlich absetzbaren (Topf-)Sonderausgaben, machen die BDO-Steuer-Experten aufmerksam.

Verdoppelung des Höchstbetrags für Alleinverdiener oder Alleinerzieher

Für Alleinverdiener oder Alleinerzieher verdoppelt sich der persönliche Sonderausgaben-Höchstbetrag von 2.920 Euro auf 5.840 Euro. Ab drei Kinder erhöht sich der Sonderausgabentopf um 1.460 Euro pro Jahr. Allerdings wirken sich die Topf-Sonderausgaben nur zu einem Viertel einkommensmindernd aus. Ab einem Einkommen von 36.400 Euro vermindert sich auch dieser Betrag kontinuierlich bis zu einem Einkommen von 60.000 Euro, ab dem überhaupt keine Topf- Sonderausgaben mehr zustehen.

Diese Sonderausgaben können Sie ohne Höchstbetrag nutzen

Sonderausgaben ohne Höchstbetrag: Ohne Höchstbetragsbegrenzung, unabhängig vom Einkommen und neben dem Sonderausgabentopf sind etwa Nachkäufe von Pensionsversicherungszeiten (Kauf von Schul- und Studienzeiten) und freiwillige Weiterversicherungsbeiträge in der Pensionsversicherung absetzbar.

Renten, Steuerberatungskosten und Kirchenbeitrag lindern Steuerlast

Unbeschränkt absetzbare Sonderausgaben sind weiterhin bestimmte Renten (zum Beispiel Kaufpreisrenten nach Ablauf bestimmter steuerlicher Fristen, vom Erben zu bezahlende Rentenlegate) sowie Steuerberatungskosten. Kirchenbeiträge (auch wenn sie an vergleichbare Religionsgesellschaften in der Europäischen Union (EU) / dem Europäischem Wirtschaftsraum (EWR) bezahlt werden) sind mit einem jährlichen Höchstbetrag von 200 Euro begrenzt. Ab 2012 wird der Höchstbetrag auf 400 Euro angehoben.

BDO-Tipp: Wenn Sie zum Beispiel 300 Euro pro Jahr. Kirchensteuer bezahlen, sollten Sie zwecks steuerlicher Optimierung heuer nur 200 Euro und dafür im Jahr 2012 400 Euro zahlen.

Weitere "Steuertipps 2011" finden Sie unter www.biallo.at

© Biallo.at

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