Sozialversicherung: Was sich 2012 für Sie alles ändert
in Kooperation mit
Im Jahr 2012 kommen auf die Österreicher zahlreiche Veränderungen zu - einer der wichtigsten Bereiche dabei ist die Sozialversicherung. So gelten ab 1. Jänner 2012 in der Sozialversicherung zahlreiche neue Beträge.
| Höchstbeitragsgrundlage monatlich | Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen jährlich | |
| Krankenversicherung, Unfallversicherung und Pensionsversicherung |
4.230 Euro | 8.460 Euro |
| Arbeitslosenversicherungsbeitrag und Zuschlag nach dem Insolvenz- Entgeltsicherungsgesetz (IESG) |
4.230 Euro | 8.460 Euro |
| Bauarbeiter-Schlechtwetter | 4.230 Euro | 8.460 Euro |
| Beitrag nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz |
4.230 Euro |
8.460 Euro |
| Wohnbauförderungsbeitrag | 4.230 Euro | |
| Arbeiterkammerumlage |
4.230 Euro |
Die Geringfügigkeitsgrenzen sehen ab 1. Jänner 2012 so aus: Laut Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) Paragraf 5 Abs.2 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze (Versicherungsgrenze) monatlich 376,26 Euro, täglich 28,89 Euro.
Für nebenberuflich neue Selbständige nach dem GSVG gilt eine Geringfügigkeitsgrenze (Versicherungsgrenze) von 376,26 Euro. Für hauptberuflich neue Selbständige nach dem GSVG gilt eine Geringfügigkeitsgrenze (Versicherungsgrenze) von 537,78 Euro.
Weitere Informationen zum Thema "Sozialversicherung 2012" finden Sie unter www.biallo.at
- Kreditrechner
- Hausfinanzierung
- Zahnzusatzversicherung
- Tagesgeldkonto
- Online-Kredit
- Zinsen Festgeld
zu Finanzen




















