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21.09.2012, 17:15 Uhr

Kein Versicherungs-Tarifwechsel nach Geschlechtsumwandlung

Karlsruhe (dpa/tmn) - Vom Mann zur Frau - Von der Frau zum Mann: Eine Geschlechtsumwandlung berechtigt die private Krankenversicherung nicht zum eigenmächtigen Tarifwechsel.

Das berichtet die Fachzeitschrift "recht und schaden" unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Denn nach Meinung des Gerichts fehlt es an einer rechtlichen Grundlage, die der Versicherung eine solche Tarifänderung erlaube (Aktenzeichen: IV ZR 1/11).

In dem Fall ging es um einen als Mann geborenen Versicherten. Nach einer operativen Geschlechtsumwandlung stufte die Versicherung den Kunden in den höheren Frauentarif ein. Dagegen erhob der Versicherte Klage und bekam vom BGH Recht.

Anders als das Landgericht Coburg, das die Klage abgewiesen hatte, befand der BGH, der eigenmächtig vorgenommene Tarifwechsel sei unzulässig. Als unerheblich werteten die Richter insbesondere das Argument der Krankenversicherung, als Frau habe die Klägerin nunmehr eine höhere Lebenserwartung, so dass auch ein höherer Versicherungsbeitrag gerechtfertigt sei.

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13 Meinungen zu "Gleicher Tarif nach OP"

  • Sonderweg
    Sonntag, 23.09.2012, 08:42 Uhr
    Und der/die Nächste klagt vor Gericht, weil er/sie sich diskriminiert fühlt: schließlich akzeptiere die Versicherung nicht das neue Geschlecht, welches im Ausweis steht? Nicht nur, das die Krankenkasse die teuren OPs bezahlen "durfte". Ziemlich undankbar.
  • Sonnenkind88
    Sonntag, 23.09.2012, 07:24 Uhr
    das hat mit der geschlechtsspezifischen Lebenserwartung zu tun, weibliche Mitbürger werden statistisch älter, somit müssen sie länger betreut sein.
  • lehminet
    Samstag, 22.09.2012, 15:09 Uhr
    Frauen zahlen höhere Beiträge, weil sie potenziell mehr kosten (häufigere Probleme geschlechtsspezifische Probleme). Nicht umsonst geht Frau regelmäßig zum Frauenarzt. Eine Geschlechtsumwandlung zur Frau ist vor allem optischer Natur. Und selbst die hormonelle Umstellung ändert nichts an der Tatsache, dass der Person diverse weibliche Organe, wie Gebärmutter usw. fehlen. Ergo ist der höhere Tarif nicht gerechtfertigt. Dabei geht es auch nicht um "ganz Mann" oder "ganz Frau" sein. So ein Quatsch!
  • kaymahne
    Samstag, 22.09.2012, 10:46 Uhr
    sicher, wer aber gerecht, wer mit allen mitteln von mann zur frau wird werden will, muss auch alle konsequent mit nehmen die sich daraus ergeben,auf einer seite wollen sie anerkant werden aber die vor und nachteile wollen sie nicht so kann es auch nicht sein.
  • akasha88
    Samstag, 22.09.2012, 10:03 Uhr
    das ist doch ungerechtfertigt, dass man als frau mehr zahlt als ein mann. die frau verdient meistens eh schon weniger, od hat garnicht die möglichkeit durch kinder etc außer sie ist ein arbeitsviech. das mit der tarifänderung ist so ne sache. wie einige hier sagen, wenn ganz frau dann halt auch wirklich ganz (mit allen nachteilen auch), aber von der versicherung ist das auch nicht okay mit der meinung als frau lebe sie nun länger. ihr leben wird wahrscheinlich kürzer bei den pillen und hormonen oder sowas die sie nehmen muss. ja, frauen habens def. nicht leicht
  • Lilith666
    Samstag, 22.09.2012, 09:52 Uhr
    Ich wusste nicht, dass ich als Frau höhere Versicherungsbeiträge zahle! DAS ist die Frechheit an der Sache! (aber ich zahle in Ö - vielleicht ist das hier anders...) In Zeiten der Gleichberechtigung ein wesentliches Thema! Es muss egal sein, ob man ein Männchen oder ein Weibchen ist!
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