Anwalt rechnet mit 200 "Malariatherapie"-Opfern
Öhlböck rechnet deshalb mit über 200 Betroffenen aus dieser Zeit und begründet dies damit, dass ein Behandlungszeitraum 14 Tage gedauert habe. Danach seien direkt neue Patienten über das Blut der infizierten Person angesteckt worden. Der Grund: Malaria überlebt nur im menschlichen Körper, das heißt, die Betroffenen dienten sowohl als Patienten wie auch als Inkubatoren.
Derzeit versuche man von der Wiener Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Akten zu bekommen, sagte Öhlböck, der von einem "Lackmus-Test" sprach. "Es ist ein spannender Punkt, wenn wir schwarz auf weiß bestätigt bekommen, ob noch Akten vorhanden sind. Wenn es sie nicht mehr gibt, werden wir wissen wollen, warum sie vernichtet wurden." Schließlich gebe es in den medizinischen Archiven deutlich ältere Aufzeichnungen als solche aus den 1960er Jahren.
Öhlböck will außerdem Auskunft von der Stadt Wien, an welchen Heimkindern eine solche Therapie durchgeführt wurde. Man müsse über Schadenersatz sowie die Übernahme von Therapien nachdenken, fordert der Anwalt. Einen ersten Fall habe er bereits bei der Uniklinik und bei der Stadt Wien gemeldet.
Patientenanwalt Konrad Brustbauer will jedoch nicht aktiv werden. Die Patientenanwaltschaft habe in dieser Sache keinen Handlungsspielraum für Entschädigungen bzw. zur Vorbereitung von Schadenersatzforderungen, verwies Brustbauer am Donnerstag im APA-Gespräch auf Verjährungsfristen und gesetzliche Regelungen.
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