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23.08.2012, 12:21 Uhr

Festpreise für Medikamente gelten auch für EU-Anbieter

Karlsruhe (dpa) - Kein Billig-Medikamente aus dem Ausland auf dem deutschen Markt: Die obersten Richter haben entschieden, dass die deutsche Preisbindung auch für ausländische Online-Anbieter gilt.

Die festen Preise für rezeptpflichtige Medikamente in Deutschland gelten auch für Internet-Versandhändler aus dem EU-Ausland. Das hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes in Karlsruhe entschieden und damit Rabattangeboten einen Riegel vorgeschoben. "Die deutsche Regelung verstößt nicht gegen die Warenverkehrsfreiheit", heißt es in dem Beschluss. Die Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht in Europa war eine zentrale Frage in der Verhandlung (GmS-OGB 1/10). Geklagt hatte ein deutscher Apotheker gegen eine niederländische Internet-Apotheke, die bis zu drei Prozent Rabatt gewährte.

Nach dem deutschen Arzneimittelrecht müssen alle deutschen Apotheken rezeptpflichtige Arzneimittel zum selben Preis verkaufen. Rabatte oder Bonus-Systeme sind - zum Schutz der Patienten, wie es heißt - verboten. Unklar war bislang, ob sich auch ausländische Anbieter daran halten müssen. So hatte eine niederländische Apotheke im Internet-Versandhandel Medikamente für den deutschen Markt mit Preisnachlass angeboten - mindestens 2,50 Euro, höchstens 15 Euro pro Packung.

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9 Meinungen zu "Gericht verbannt Billig-Arzneien "

  • kritik321
    Sonntag, 02.09.2012, 10:32 Uhr
    Soviel ich weiß haben die Apotheken die gleiche Gewinnspanne bei Arzenei wie die Einzelhandelsgeschäfte. Warum sollten die dann keinen Rabatt geben.
  • st77
    Freitag, 24.08.2012, 11:15 Uhr
    Alle, die jetzt von Protektionismus oder Lobbyismus reden, sollten einfach mal die Fakten zur Kenntnis nehmen: Die Rabatte ausländischer Apotheken kommen nicht zustande, weil das "Gutmenschen" sind oder "Wettbewerb" das Geschäft belebt. Sondern sie sind das Resultat von Nachteilen, die das deutsche (!) Recht den deutschen Apotheken auferlegt: volle 19 % Mehrwertsteuer, aber auch Punkte wie "Rabattannahmeverbot" beim Einkauf und die Verpflichtung, auch Rezepte beliefern zu müssen, die real einen betriebswirtschaftlichen Verlust bedeuten. Hat jemand schonmal Hilfsmittel oder Betäubungsmittel oder Rezepturen aus Holland bezogen ? Never - gibt's dort nicht, da lachen die nur drüber ! Und defizitären Notdienst leisten die auch nicht. Das Urteil ist von daher endlich einmal RECHT-Sprechung ! Denn auf Dauer kann es in keiner Branche funktionieren, die Vorteile des einen Systems zu nutzen, die Nachteile aber dem anderen System aufzubürden. Geradezu lachhaft ist schon wieder der Verweis auf die FDP. Wer sich auch nur ein bisschen im Gesundheitssystem auskennt, wird feststellen, dass es gerade die "Apothekerpartei" FDP ist, die die Existenz von mehr Apotheken auf dem Gewissen hat als Ulla Schmidt in all den Jahren vorher. Und an alle, die immer noch glauben eine durchschnittliche ( 90% der 21.000 Apotheken ) Apotheke eine Goldgrube ist, möchte ich die Frage stellen, warum Sie denn dann nicht das "poppelige" Pharmaziestudium in 5 Jahren durchgezogen haben, sich eine Apotheke von der Industrie sponsern haben lassen und jetzt den ganzen Tag nur Geld zählen??? Fakten sehen anders aus! 80 Std Wochenarbeitszeit, Notdienst, Inkassotätigkeiten für die Krankenkassen und dann am Monatsende 2000,- netto!
  • outlawhoch2
    Donnerstag, 23.08.2012, 17:55 Uhr
    Noch besser wäre, die Pharmadiktatur zu zerschlagen ! Dazu fehlen den Politikern die Eier...
  • Widder31
    Donnerstag, 23.08.2012, 17:39 Uhr
    Wären wir in Italien, müßte man wohl Mafia-Strukturen vermuten, aber hier in Deutschland werden wir als Verbraucher ja nur geschützt......na vielen Dank auch
  • mmmkkk
    Donnerstag, 23.08.2012, 16:17 Uhr
    Lobby-Gesetzgebung der allerniedrigsten Art. Wo ist meine Lobby die das Gegenteil zum Gesetz macht? .....Wer Betrug säht wird Vernichtung ernten...hoffe ich halt..!!!
  • max1965
    Donnerstag, 23.08.2012, 16:15 Uhr
    Wo bleibt da denn nun der Wettbewerb? Hat der Richter Kontakte zu den Apothekern????
  • franklehmann
    Donnerstag, 23.08.2012, 15:42 Uhr
    Wir leben in einem ganz normalen Kapitalismus. Mit welchem Recht wird ein Preis bei Arzneimitteln vorgeschrieben. Wenn die Möglichkeit besteht, etwas billiger anzubieten, dann soll es so gemacht werden. Der Kunde, hier als Patient, hat etwas davon, er muß weniger bezahlen. Jede Apotheke könnte billiger anbieten, nicht nur die Internetapotheken.
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