Grasser-Klage wird verhandelt
In der Aussendung wurden Medien über eine laufende Hausdurchsuchung beim Ex-Finanzminister informiert. Die Finanzprokuratur als Anwalt der Republik verteidigt die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Wien.
Richterin Wieser gab in der Verhandlung zu verstehen, dass sie noch nicht restlos vom Feststellungsinteresse Grassers für die Haftung von Vermögensschäden aus der Presseaussendung überzeugt ist. "Sie berufen sich auch auf eingetretene Schäden. Ist ein Schaden entstanden?", wollte die Richterin wissen. Grassers Anwalt Michael Rami meinte dazu, dass ein Schaden entstanden sei, dieser aber derzeit nicht bezifferbar sei. Das Feststellungsinteresse begründete der Anwalt damit, dass es um "die Hintanhaltung von Beweisschwierigkeiten" und die konkreten Auswirkungen der Presseaussendung gehe. Eine zeitnahe Klärung sei daher zweckmäßig.
Der Vertreter der Finanzprokuratur, Herbert Arzberger, betonte, dass es "unvermeidbar gewesen wäre, dass die Hausdurchsuchung an die Öffentlichkeit gelangt". Das werde noch ein Beweisthema werden, meinte dazu die Richterin. Rami zufolge wäre die Hausdurchsuchung ohne die Aussendung der Staatsanwaltschaft in einer Großstadt wie Wien geheim geblieben. Nach Ansicht von Richterin Wieser wird die Interessenabwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse des Klägers und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit den "Grenzfall" wohl entscheiden.
Der Prozess wurde unter erheblichen Medieninteresse von Richterin Wieser auf den 19. April vertagt. Neben Grasser soll auch der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Thomas Vecsey, als Zeuge aussagen.
© APA
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