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14.12.2012, 11:01 Uhr

Endspurt für Bawag-Prozess

Der zweite BAWAG-Strafprozess, der in Folge der Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils durch den Obersten Gerichtshof (OGH) wegen Mängeln notwendig wurde, nähert sich einem Urteil in erster Instanz. Heute Freitag fanden bei der Verhandlung die Schlussplädoyers statt, nun berät das Schöffengericht. Am Dienstag um 9 Uhr soll dann das Urteil verkündet werden.

Schöffengerichts-Vorsitzender Richter Christian Böhm hat es heute offiziell aufgegeben, den mitangeklagten Ex-Bankchef Elsner noch vor dem Urteil vor Gericht zu bekommen und schied das Verfahren gegen Elsner aus.Elsner war im ganzen zweiten Prozess nicht ein einziges Mal vor Gericht erschienen. Der heute 77-Jährige ist allerdings schon im ersten Prozess rechtskräftig zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, wovon er bereits viereinhalb Jahre abgesessen hat, bevor er im Sommer 2011 für haftunfähig erklärt worden war.

Staatsanwältin Sonja Herbst forderte heute Schuldsprüche für alle sieben Angeklagten. Gegenüber dem ersten Verfahren sei im zweiten Verfahren "nicht viel Neues" aufgekommen, die Verurteilungen seien also erneut auszusprechen. Alle Angeklagten hätten Untreue gegenüber der Bank begangen, indem sie riskante Spekulationen durchführten bzw. ermöglichten und dann versuchten, die Verluste zu verstecken.

Gregor Schett, Vertreter der BAWAG, die sich mit einer Subsidiarklage dem Strafverfahren angeschlossen hat, ging in seiner Schlussansprache auf den großen Abwesenden ein. Die übrigen Angeklagten hätten sich in ihrer Verteidigung darauf konzentriert, den früheren BAWAG-Generaldirektor als den Schuldigen darzustellen. Doch Elsners Schuld enthebe die anderen nicht von ihrer Verantwortung. Die BAWAG fordert von den Angeklagten jeweils bis zu 3 Mio. Euro als Schadenersatz.

Die Anwälte der Angeklagten forderten allesamt Freisprüche für ihre Klienten. Wolfgang Flöttls Anwälte beteuerten, Flöttl habe nicht gewusst, dass Elsner ihm das Geld für die Geschäfte nicht geben hätte dürfen. Der Anwalt des früheren BAWAG-Aufsichtsratspräsident und ÖGB-Finanzchef Günter Weningers betonte, dass sein Mandant schon im ersten Verfahren ein Teilgeständnis hinsichtlich der ÖGB-Haftungen für die BAWAG abgelegt habe. Der Anwalt von Ex-BAWAG-Wirtschaftsprüfers Robert Reiter sagte, Reiter sei erst dazugekommen, als das frische Geld nach den hohen Verlusten schon an Flöttl überwiesen gewesen sei.

© APA

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