Keine Schlussplädoyers im Fall Adelsmayer
Stattdessen wurde ein Antrag der Anwälte des Mitangeklagten indischen Arztes auf Fortführung des Verfahrens vom Richter zugelassen, sagte der Sprecher des Außenministeriums, Peter Launsky-Tieffenthal. Adelsmayr hatte sich aus familiären Gründen entschieden, nicht nach Dubai zu fliegen. Ende Jänner war seine schwer kranke Frau im 57. Lebensjahr verstorben.
"Meine Anwältin hat mich heute zu Beginn der Verhandlung beim Richter aus persönlichen Gründen entschuldigt", sagte Adelsmayr. Anschließend haben die Anwälte des mitangeklagten indischen Kollegen einen Antrag auf Fortführung des Verfahrens eingebracht sowie einen Antrag mit neuen Unterlagen. Adelsmayr zeigte sich "überrascht" über diese Wende und sprach von einer "unerwarteten Verzögerung".
Wie bereits bei sämtlichen vorangegangenen Terminen war der österreichische Botschafter in den VAE, Julius Lauritsch, auch am Mittwoch als Beobachter bei dem Verfahren in Dubai dabei. Zum Schluss der heutigen Verhandlung gab der Richter den nächsten Prozesstermin bekannt, er soll am 18. März fortgesetzt werden, erklärte Launsky-Tieffenthal.
Dem 52-jährigen Oberösterreicher und einem indischen Kollegen wird der Tod eines Patienten im Februar 2009 durch unterlassene Hilfeleistung und eine hohe Dosis Opiate zu Last gelegt. Der Strafrahmen beträgt drei Jahre Haft bis hin zur Todesstrafe. Der Mediziner soll damals eine Order ausgegeben haben, dass der Kranke im Falle eines Herzstillstands nicht wiederbelebt werden soll. Das bestreitet der Oberösterreicher. Adelsmayr war im Rashid Hospital mehr als drei Jahre als Leiter der Intensivstation tätig gewesen.
© APA
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