Washington - Im letzten Moment ist die Hinrichtung des 52-jährigen Warren Lee Hill im US-Bundesstaat Georgia gestoppt worden. Der zweimal wegen Mordes Verurteilte war schon fast auf dem Weg in den Exekutionsraum im Staatsgefängnis Jackson, als zwei Berufungsinstanzen verfügten, dass die Vollstreckung auszusetzen sei. Der Zeitung "Atlanta Journal-Constitution" zufolge war Hill auf eigenen Wunsch bereits ein Beruhigungsmittel verabreicht worden, als die Gefängnisleitung per Telefon über die Aussetzung informiert wurde.
Hill hatte 1986 seine 18-jährige Freundin Myra Wright erschossen, dafür eine lebenslange Freiheitsstrafe erhalten und 1990 dann seinen Mithäftling Joseph Handspike mit einem Nagelbrett erschlagen. Dieser zweite Mord trug ihm die Todesstrafe ein. Hills Anwälte machen seit Jahren geltend, dass ihr Mandant nur einen Intelligenzquotienten von 70 und die geistigen Fähigkeiten eines 12-Jährigen hat. Damit dürfe er nach geltendem Recht nicht hingerichtet werden.
Zwei von drei Richtern des 11. Bezirksberufungsgerichts entschieden nun, dass eine weitere Prüfung ärztlicher Gutachten notwendig sei, um entscheiden zu können, ob Hill geistig behindert sei oder nicht. Im Prinzip seien sich alle Experten - sowohl die vom Staat als die vom Kläger bestellten - darüber einig, dass Hill tatsächlich geistig behindert ist, hieß es.
"Grausame und ungewöhnliche Bestrafung"
Neben Menschenrechtlern, der führenden Juristenvereinigung der USA und medizinischen Experten haben sich auch Prominente wie Ex-Präsident Jimmy Carter für Hill starkgemacht. Das Oberste Gericht der USA hatte Hinrichtungen geistig Behinderter 2002 als "grausame und ungewöhnliche Bestrafung" verboten. Die Kriterien für die Feststellung eines solchen Handicaps bleiben aber den Bundesstaaten überlassen. Georgia legt dabei die strengsten Maßstäbe an. Die Staatsanwaltschaft fordert den zweifelsfreien Beweis einer Behinderung.
Im Fall Hill hatten drei Gutachter im Jahr 2000 bescheinigt, dass der Verurteilte nicht geistig behindert sei. Erst vor kurzem widerriefen sie allerdings diese Bewertung - mit der Begründung, dass sie den Häftling seinerzeit nur flüchtig untersucht hätten. Überwiegend auf dieser Grundlage hatten Hills Anwälte in der vergangenen Woche erneut mehrere Gerichte angerufen, um die Exekution zu stoppen.
Eine weitere staatliche Instanz blockierte die Vollstreckung auf Grund einer umstrittenen Exekutionsmethode. Die Verteidiger Hills und anderer zum Tode verurteilter Häftlinge hatten beanstandet, dass die Giftspritze in Georgia nur noch eine Chemikalie statt bisher drei enthält - und dieser einzelne Stoff ohne ärztliche Verschreibung verabreicht werde. Wegen eines Einspruchs gegen die Hinrichtungsmethode war Hill bereits im Sommer vergangenen Jahres knapp der Hinrichtung entgangen.
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