Riesen-Zoff um Fischer-Double
Dabei hatte der Veranstalter anfänglich gar keine bösen Absichten: Für sein Event wollte er die Musikerin selbst buchen - ohne Erfolg. Als Ersatz wurde kurzerhand die Fischer-Doppelgängerin Anni Perka angeheuert, um auf der Bühne für Stimmung zu sorgen. Auf dem Plakat für die Feier wurde auch mit der Aufschrift "Helene Fischer Double" geworben, das Wort "Double" fiel dabei laut "Bild.de" aber im Verhältnis zur Schriftgröße des Namens etwas zu klein aus.
Kurz nach der Veranstaltung bekam der Veranstalter dann eine Klage von Fischers Anwalt Jens Michow zugestellt. Der Vorwurf: Der Betrachter des Plakats solle annehmen, dass die Sängerin selbst bei dem Konzert auftreten werde. Fischers Anwalt berichtete bei "Bild.de", dass "das Klageverfahren unausweichlich war", da der Beklagte die Vergleichsvorschläge strikt abgelehnt habe.
Das Amtsgericht gab Fischer recht, der Wirt müsse ihre Anwaltskosten zahlen. Jetzt geht er in die Berufung. Damit findet der Streit aber noch kein Ende, eine zweite Klage wurde eingereicht. Fischer fordert Schadensersatz, weil ihr durch den Auftritt ihres Doubles Einkünfte entgangen seien.
835 Meinungen zu "Riesen-Zoff um Fischer-Double"
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juergen54
Donnerstag, 14.03.2013, 09:14 Uhr Hallo Helene, bitte einige dich persönlich ohne Anwälte mit dem Wirt. Ich denke du bist im Unrecht, denn er wollte dir nicht schaden (deine Manager wollten diesen Event eh nicht annehmen) im Nachhinein jetzt klagen ist unfair. Grüße Jürgen -
gumzi123
Mittwoch, 13.03.2013, 15:10 Uhr Hätte nicht von Helene Fischer das Sie gleich so ein Tam,tam macht und gleich Schadensersatz fordert.Das Geld scheint Ihr zu Kopf zu steigen. Sie ist mir gleich nicht mehr soooooooo simpathisch. -
Vizetrainer
Mittwoch, 13.03.2013, 14:44 Uhr Geiz ist und bleibt eben geil, es wird eben leicht vergessen das letzte Hemd hat keine Taschen -
Helschmi
Mittwoch, 13.03.2013, 13:18 Uhr Hallo Helene Fischer, Ihr Können ist Spitze und ich war und bin ab Ihrem ersten Auftritt im Fernsehen von Ihnen begeistert. Obwohl sich in diese Begeisterung ein bitterer Geschmack eingeschlichen hat. Sie mögen mit Ihrem ersten Erfolg gegen den Wirt Recht haben; jedoch verklagen Sie bitte - auch wenn Ihr Anwalt anderer Meinung sein sollte - nicht den Wirt auf Schadenersatz. Gönnen Sie einem Wirt, der mit Sicherheit in der heutigen Zeit mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen hat, die Einnahmen. Sollte er an diesem Abend einen gewissen Verdienst gehabt haben freuen Sie sich, dass er diesen über Ihre Popularität hatte. Gönnen Sie ihm diesen! -
Mikhail
Sonntag, 06.01.2013, 15:24 Uhr Was diskutiert Ihr groß über Playback, hier kann man doch ganz klar sehen, was es ist: http://www.youtube.com/watch?v=Iv3LgFeD-UM -
NuWieEnne
Samstag, 05.01.2013, 09:57 Uhr blumenpunzel, glaubst Du wirklich, dass das vom 20.07. Playback ist? Mir kommt das nicht so vor! -
blumenpunzel
Freitag, 04.01.2013, 16:49 Uhr singt das "Playbackgirl" immer noch?
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