Kein Verbotsschild in Sicht – also ist das Überholen erlaubt? Nicht in jedem Fall. Laut Gesetz gilt ein generelles Überholverbot bei "unklarer Verkehrslage", worauf das Institut für Zweiradsicherheit (ifz) hinweist.
Das heißt: Wenn es konkrete Anzeichen dafür gibt, dass das Überholen gefährlich werden könnte, muss es unterbleiben. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Fahrzeug im Gegenverkehr ein anderes Fahrzeug überholt oder wenn oder die Möglichkeit besteht, dass ein Auto plötzlich aus einer entgegenkommenden langsamen Kolonne ausschert.
Die Fachleute empfehlen deshalb, bei jedem Überholmanöver geduldig zu sein und erst dann andere Fahrzeuge zu überholen, wenn dies ohne Risiko möglich ist.
Generell ist das Überholen bei durchgezogener Mittellinie untersagt oder bei einem expliziten Verbotsschild, aber auch an Fußgängerüberwegen oder wenn ein Bus oder eine Straßenbahn mit Warnblinklicht eine Haltestelle erreicht. © dpa/bearbeitet durch ella

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