Nutzerinnen und Nutzer von Kopfhörern sollten sich gut überlegen, ob sie diese im Straßenverkehr tatsächlich für Musik und Unterhaltung tragen möchten. Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) warnt, dass dies zu einem erhöhten Unfallrisiko führen kann, da Umgebungsgeräusche nicht mehr so gut wahrgenommen werden können.

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Das Tragen ist allerdings nicht grundsätzlich untersagt. Wichtig: Im Auto oder auf dem Fahrrad darf das Gehör nicht beeinträchtigt sein. Deshalb sind laute Geräusche zu vermeiden. Die GTÜ empfiehlt, auf das Tragen von Kopfhörern während der Fahrt außer für den Gebrauch einer Freisprechanlage zu verzichten.

Gehör auch ohne Ton beeinträchtigt

Kopfhörer vermindern selbst dann die Hörfähigkeit, wenn sie ohne Ton genutzt werden. Dies gilt sowohl für kleine Modelle, die in beiden Ohren getragen werden, als auch für große Kopfhörer mit Muscheln, die das Ohr vollständig umschließen. Darüber hinaus kann das Hören von Musik oder Podcasts und Ähnlichem auch zu einer geringeren Aufmerksamkeit führen.

Es ist von großer Bedeutung, nicht nur Umgebungsgeräusche wahrnehmen, sondern auch die Signale von Einsatzfahrzeugen wie beispielsweise Polizei oder Feuerwehr hören zu können. Für den mobilen Einsatz sind insbesondere Kopfhörer mit aktiver Geräuschunterdrückung ungeeignet.

Wer die akustischen Signale oder Warnungen anderer Fahrzeuge nicht wahrnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldstrafe rechnen. Stellt sich bei einem Unfall heraus, dass man als Auto- oder Fahrradfahrer einen Kopfhörer getragen hat, kann man eine Teilschuld zugewiesen bekommen. Der entsprechende Paragraf 23 (Abs. 1) der Straßenverkehrsordnung gilt laut GTÜ nicht für Fußgänger. Dennoch sollten auch sie aufmerksam sein, um Fahrradklingeln, sich nähernde Autos oder leisere Elektrofahrzeuge nicht zu überhören.   © dpa/bearbeitet durch ella

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