In Kürze könnte es zu einer ersten Anklage gegen René Benko kommen. Das legt ein Vorhabensbericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nahe. Gleichzeitig wird in vier weiteren Strängen ermittelt.

Mehr News zum Thema Wirtschaft

In der Causa Signa könnte schon bald eine erste Anklage gegen den insolventen Firmengründer René Benko erhoben werden. Seitens der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erging ein Vorhabensbericht an das Justizministerium, wie die Behörde am Dienstag in einer Aussendung mitteilte.

Um welche Vorwürfe es geht und ob eine Anklage empfohlen wird, ließ die WKStA offen. Neu ist auch, dass die WKStA in vier weiteren Strängen rund um die Signa-Pleite ermittelt.

Causa muss rasch entschieden werden

In einem Vorhabensbericht legt die Staatsanwaltschaft in der Regel dar, ob sie einen Ermittlungsstrang einstellen oder Anklage erheben will. Verpflichtend sind diese in Verfahren von besonderem öffentlichen Interesse, in sogenannten "clamorosen" Causen.

In welche Richtung es bei dem aktuellen Vorhabensbericht geht, gab die WKStA heute nicht bekannt. Entscheiden muss nun jedenfalls das Justizministerium. Da Benko derzeit in U-Haft sitzt, muss die Sache laut Gesetz bevorzugt behandelt, sprich rasch entschieden werden. Aus Expertensicht dürfte es sich nicht mehr um Wochen handeln.

Weitere Vorhabensberichte zu Signa-Pleite sind zu erwarten

Rund um die Signa-Pleite laufen strafrechtliche Ermittlungen zu zahlreichen Vorwürfen. Der am Dienstag offiziell bestätigte Vorhabensbericht bezieht sich nur auf einen dieser Faktenstränge.

Die verschiedenen Vorwürfe sind aber gut trennbar, daher muss – und genau genommen darf – die WKStA nicht die unterschiedlichen Themen zusammenfassen, sondern muss alles, was fertig ist, rasch erledigen – also entscheiden, ob sie eine Anklage empfiehlt oder nicht. Es ist daher mit weiteren Vorhabensberichten der WKStA zu anderen Vorwürfen zu rechnen.

Ermittlungen unter anderem wegen Gläubigerbegünstigung

Die neuen Ermittlungsstränge betreffen den Vorwurf der Untreue, des Käuferbetrugs und der Gläubigerbegünstigung. Letztere wirft die Staatsanwaltschaft Benko und weiteren "noch unbekannten Tätern" rund um ein Darlehen der Ingbe Stiftung an die Signa Prime in Höhe von rund 15 Mio. Euro vor. Den Kredit soll die Gesellschaft der Stiftung zurückgezahlt haben, obwohl die Signa Prime zu diesem Zeitpunkt bereits insolvent gewesen war. Die Ingbe Stiftung soll dadurch als Gläubigerin begünstigt und andere benachteiligt worden sein. Benko soll Verantwortliche der Signa Prime "zu dieser Tat bestimmt haben".

Fragen um Nutzung der Luxusresidenz Chalet N

Bei weiteren Ermittlungen geht es um die Nutzung der Luxusresidenz Chalet N. Hier soll die Eigentümergesellschaft Räumlichkeiten der Immobilie in Lech am Arlberg zu günstig an Benko und Signa-Unternehmen vermietet haben - nämlich zu Konditionen unter den Selbstkosten. Der dadurch bei der Eigentümergesellschaft eingetretene Schaden soll bei mehr als 1,5 Millionen Euro liegen. Gegen Verantwortliche der Eigentümergesellschaft sowie gegen Benko als "faktischen Machthaber" wird wegen Untreue ermittelt.

Vorwurf des Käuferbetrugs

Darüber hinaus sollen bei einem Wohnbauprojekt der "Wohnen am Belvedere Management GmbH" in Wien die Käuferinnen und Käufer von Eigentumswohnungen getäuscht und zur Zahlung von überhöhten Kaufpreisen verleitet worden sein.

Ein Mitarbeiter der Signa-Gruppe soll hier einen zu hoch verrechneten Pauschalbetrag vorgespiegelt und dessen Begleichung eingefordert haben. Insbesondere die Projektgesellschaft soll dadurch unrechtmäßig bereichert worden sein, und der mutmaßliche Schaden die strafgesetzliche Wertgrenze von 300.000 Euro übersteigen. Ermittelt wird in diesem Strang wegen des Verdachts des schweren gewerbsmäßigen Betruges.

Verdacht der Untreue durch "unvertretbare" Kreditvergabe

Der vierte seitens der WKStA neu kommunizierte Strang dreht sich um den Verdacht der Untreue zu Lasten der Signa Holding. Konkret sollen Verantwortliche der Holding dem Unternehmen eines damaligen Beraters der Signa-Gruppe ein wirtschaftlich nicht vertretbares Darlehen über rund 17 Millionen Euro zu nicht fremdüblichen Konditionen gewährt und ausbezahlt haben. Das Darlehen soll zum Kauf eines Privathauses des damaligen Signa-Beraters gedient haben. Die Verantwortlichen sollen vom besagten Signa Berater sowie von René Benko zu dieser mutmaßlichen Untreuehandlung bestimmt worden sein.

Ermittlungen zu 12 "Fakten" - Benko seit Jänner in U-Haft

In Summe ermittelt die WKStA nun zu 12 "Fakten" gegen Benko. Davon waren acht schon bisher bekannt, vier sind heute dazugekommen. Bereits bekannt waren etwa Vorwürfe, wonach Benko Investoren getäuscht und Gläubiger geschädigt haben soll - die Staatsanwaltschaft geht deswegen unter anderem von betrügerischer Krida aus. Benko selber sitzt seit Jänner in der Untersuchungshaft in der Justizanstalt Wien-Josefstadt. Ob die U-Haft weiter verlängert wird, wird sich spätestens am 7. Juli entscheiden, da dann die nächste Haftprüfungsverhandlung stattfinden muss. (APA/bearbeitet von ank)  © APA