Ab kommenden Montag, dem 4. Mai, dürfen in Thüringen Trauerfeiern wieder in geschlossenen Räumen stattfinden. Zuletzt war dies nur im Freien zugelassen.

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In Thüringen dürfen Trauerfeiern künftig wieder in geschlossenen Räumen möglich sein. Dies sieht die neue Verordnung der Landesregierung zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie vor, die Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) am Samstagabend erlassen hat. Zum Schutz vor einer Ansteckung waren Trauerfeiern zuletzt nur im Freien zugelassen. An Trauerfeiern teilnehmen dürfen weiterhin nur der engste Familien- und Freundeskreis, ein Trauerredner oder Geistlicher und das erforderliche Personal des Bestattungsunternehmens. Die neue Verordnung tritt am kommenden Montag (4. Mai) in Kraft und gilt vorerst bis zum 25. Mai.

Sie erlaubt auch, dass an Gottesdiensten und weiteren religiösen Zusammenkünften in geschlossenen Räumen im Ausnahmefall auch mehr als 30 Personen teilnehmen, wie das derzeit der Fall ist. Voraussetzung ist die Vorlage eines Hygiene- und Schutzkonzeptes.

Weitere Beschränkungen werden gelockert

Mit der neuen Verordnung werden auch weitere Beschränkungen für den Handel gelockert. So können unter anderem auch Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche, Kosmetik-, Fußpflege- und Nagelstudios bei Einhaltung von Hygiene- und Schutzkonzepten öffnen. Die Sperrung von Kinderspielplätzen wird aufgehoben, Individualsport kann auch auf Freiluftsportanlagen betrieben werden.

Werner betonte, dass die derzeit niedrigen Infektionszahlen das Ergebnis der Kontaktbeschränkungen der vergangenen Wochen seien. Wie sich die jetzigen Lockerungen auf das Infektionsgeschehen auswirkten, sei frühestens in zwei bis drei Wochen absehbar.

Die Zahl der Coronavirus-Infektionen war am Samstag in Thüringen nur leicht gestiegen. Die Staatskanzlei meldete am Samstag 12 neue Fälle seit Freitag. Die Gesamtzahl der Infektionen seit Beginn der Pandemie erhöhte sich damit auf 2335. (dpa/fra)