Eine 14-jährige Schülerin aus Tirol wurde nach einer Bombendrohung gegen ihre Schule zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Vorfall löste einen Großeinsatz der Polizei aus.

Eine 14-Jährige ist am Montagnachmittag am Wiener Landesgericht nach einer gegen ihre Schule gerichteten Bombendrohung zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die in der Tiroler Landeshauptstadt lebende Schülerin hatte bei einem 17-jährigen Wiener die Bombendrohung "bestellt". Der Bursch setzte das am 24. April 2025 mit einem Anruf beim Polizeinotruf in die Tat um und löste damit einen Großeinsatz der Exekutive und die Evakuierung der Schule in Innsbruck aus.

"Ich wollte einen Tag schulfrei haben", gab die Angeklagte vor Gericht an. Den Burschen hatte sie übers Internet kennengelernt und bei einem Wien-Besuch einmal persönlich getroffen. Danach blieb man über Snapchat lose in Kontakt und kam offenbar auf die Idee mit der Bombendrohung. "Wir haben immer wieder darüber geredet. Am Anfang war es mir nicht bewusst, was ich da auslöse", sagte das Mädchen, das in Begleitung ihrer Mutter zur Verhandlung angereist war. Es tue ihr "voll leid".

Mit Plastiksprengstoff Semtex gedroht

Laut Anklage brachte die 14-Jährige den um drei Jahre älteren Jugendlichen dazu, tatsächlich mit dem Plastiksprengstoff Semtex zu drohen, indem sie ihm auf Snapchat "Kannst du es jetzt machen?" schrieb. Der 17-Jährige wählte darauf die Notruf-Nummer und gab mit einer verfremdeten, über eine KI generierten Stimme unter Nennung der genauen Adresse der Schule an, dort sei "mehrfach Semtex-Sprengstoff" verteilt: "Wenn Sie sich nicht die Tage beeilen, wird das Ganze in die Luft gejagt. Sie haben 48 Stunden Zeit. Ich wiederhole, Sie haben 48 Stunden Zeit. Sie haben 48 Stunden Zeit."

"Sie haben damit eine riesige Maschinerie in Gang gesetzt", gab die Richterin der Angeklagten zu bedenken. Auf die Frage der Richterin, ob sie den Polizei-Einsatz "super gefunden" habe, erwiderte die 14-Jährige "Ja schon, irgendwie" und gab zu, sich zur Schule begeben und "zugeschaut" zu haben.

Diversion kam für Richterin nicht in Betracht

Verteidiger Andreas Schweitzer verwies auf das fast noch kindliche Alter seiner Mandantin: "Sie ist 14 Jahre. Ihre Synapsen sind noch nicht so stark verbunden, dass ihr bewusst war, was sie damit ausgelöst hat." Als Schweitzer vorsichtig eine diversionelle Erledigung anregte, die der 14-Jährigen eine Vorstrafe erspart hätte, reagierte die Richterin fast erbost: "Nein! Da bin ich taub auf dem Ohr." Die 14-Jährige habe "etwas sehr Gravierendes" angestellt, da komme eine Diversion nicht in Betracht.

"Hat es zu Hause eigentlich Konsequenzen gegeben?", wollte die Richterin von der 14-Jährigen noch wissen. "Hausarrest. Zwei Wochen", erwiderte das Mädchen. "Wenn unsereiner das gemacht hätte, hätt' mein Vater mir den Kopf abgerissen", beschied ihr darauf die Richterin. Auf die finale Frage, ob sie aus dem Strafverfahren etwas gelernt habe, bemerkte die 14-Jährige: "Man sollte das nicht machen, wenn man nicht in die Schule will. Man sollte einfach schwänzen und zu Hause bleiben."

Am Ende wurde die Schülerin wegen Bestimmung zur gefährlichen Drohung und Bestimmung zur Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Nach Rücksprache mit ihrem Verteidiger nahm sie das Urteil an. Die Staatsanwältin war damit ebenfalls einverstanden. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig. "Gehen Sie dahin und kommen Sie nie wieder. Das nächste Mal gibt's Gefängnis", gab die Richterin der 14-Jährigen mit auf den Heimweg.

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Gegen 17-Jährigen wird separat verhandelt

Das Verfahren gegen den 17-Jährigen wurde ausgeschieden und wird zu einem späteren Zeitpunkt separat verhandelt. Der Jugendliche war unentschuldigt nicht zur Verhandlung erschienen. Zum nächsten Termin wird er vermutlich von der Polizei zwangsweise vorgeführt werden, sollte er seine Ladung wieder nicht beheben. (APA/bearbeitet von amb)