Ein verdeckter Ermittler brachte die Polizei auf die Spur eines Wiener Finanzbeamten, der mit Drogen handelte. Der 29-Jährige wurde nun zu 15 Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Ein Wiener Finanzbeamter ist am Dienstag am Landesgericht wegen Suchtgifthandels und Vorbereitung von Suchtgifthandel zur Verantwortung gezogen worden. Der 29-Jährige, der von Dezember 2023 bis zu seiner Festnahme am 9. Dezember des Vorjahrs rund 160 Gramm Kokain und 4,1 Kilogramm Cannabis und Cannabiskraut verkauft hatte, wurde nach dem Suchtmittelgesetz zu 15 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der als Betriebsprüfer bei der Finanz tätige Mann war seinen Angaben zufolge aufgrund einer schweren Erkrankung auf die schiefe Bahn geraten. Er habe infolge dessen mit dem Suchtmittelkonsum begonnen, den er schließlich mit seinem Einkommen nicht mehr finanzieren habe können. Daher habe er sich als Drogenhändler betätigt. Das Kokain, mit dem er um 100 Euro pro Gramm seine Abnehmer versorgte, war mit einem Reinheitsgehalt von 80,2 Prozent von erstklassiger Qualität.

Mann nutzte "Bunkerwohnung" für Drogen-Deals

Zur Bestreitung seiner krummen Geschäfte legte sich der Mann einen zweiten Pkw und eine eigene "Bunkerwohnung" zu. Auf die Spur des Dealers kam man, weil er einem verdeckten Ermittler der Polizei Kokain offerierte. Bei der Abwicklung des Scheingeschäfts tauchte der Finanzbeamte dann mit einem präparierten Buch auf, in dem sich fünf Gramm Kokain befanden. Er wurde umgehend festgenommen.

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Der von Verteidiger Nikolaus Rast vertretene Angeklagte verwies darauf, es sei "kein Spaß, mit einer Krankheit zu leben". Seine persönliche Situation und seine bisherige Unbescholtenheit wurden dem 29-Jährigen bei der Strafbemessung mildernd angerechnet. Bei ihm sichergestellte 9.500 Euro wurden als Einkünfte aus den illegalen Geschäften angesehen und daher ebenso für verfallen erklärt wie der für die Drogen-Deals genutzte Pkw.

Der 29-Jährige war mit der über ihn verhängten Strafe nach Rücksprache mit seinen Rechtsvertreter einverstanden. Nach Verbüßung seiner Haftstrafe wird er sich auf Arbeitsuche begeben müssen, seinen Job bei der Finanz ist er los. Die Staatsanwältin gab zum Urteil keine Erklärung ab. (APA/bearbeitet von amb)