Karl-Heinz Grasser stellt Insolvenzantrag beim Bezirksgericht Kitzbühel. Im nächsten Schritt wird geprüft, ob die Voraussetzungen vorliegen.

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Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat wie erwartet einen Antrag auf Privatkonkurs gestellt. Das teilte der Kreditschutzverband KSV1870 am Mittwochvormittag in einer Aussendung mit.

Laut KSV wurde das Schuldenregulierungsverfahren beim Bezirksgericht Kitzbühel beantragt. Nun prüft das Gericht, ob die Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz vorliegen. Mehr Informationen lagen dem Gläubigerschutzverband nach eigenen Angaben zu diesem Zeitpunkt nicht vor.

Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) rechnet mit einer Eröffnung des Verfahrens in den nächsten Tagen. Er erwartet, dass aufgrund der Komplexität des Falls ein Insolvenzverwalter bestellt wird.

Auslöser der Insolvenzanmeldung ist Grassers Verurteilung wegen Untreue und Geschenkannahme in der Buwog-Causa sein. Ende März hatte der Oberste Gerichtshof die Haftstrafe für Grasser bestätigt, allerdings das Strafmaß von acht auf vier Jahre reduziert.

Das Gericht verurteilte Grasser nicht nur zu einer Freiheitsstrafe, sondern auch zur Zahlung von Schadenersatz: Gemeinsam mit seinem Trauzeugen Walter Meischberger muss er 9,8 Millionen Euro an die Republik Österreich zahlen.

Für Verbindlichkeiten aus einer "vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung" gibt es im österreichischen Insolvenzrecht eine Sonderregelung. Diese Schulden bleiben langfristig aufrecht – auch nachdem das Einkommen des Verurteilten im Zuge eines Abschöpfungsverfahrens drei oder fünf Jahre lang auf das Existenzminimum gepfändet wurde.

Grasser wird die 9,8 Millionen Euro Schadenersatz, die er der Republik schuldet, also nur los, wenn er sich mit der Finanzprokuratur auf einen Zahlungsplan einigt, wie AKV-Insolvenzexpertin Cornelia Wesenauer der APA sagte.

Anwalt: Grasser hatte keine andere Möglichkeit

Grassers Anwalt Manfred Ainedter sagte der APA, Grasser habe wegen der langen Verfahrensdauer kein Einkommen und hohe Kosten gehabt, weshalb ihm keine andere Möglichkeit geblieben sei.

Im größten Korruptionsprozess der Zweiten Republik ging es unter anderem um den Verkauf von 60.000 Bundeswohnungen an die Immofinanz im Jahr 2004. CA Immo hatte 1 Million Euro weniger für die Wohnungen geboten und unterlag im Bieterprozess.

Dass die Privatisierung möglicherweise geschoben war, stellte sich erst mehrere Jahre später heraus: Es wurde bekannt, dass zwei Grasser-Freunde - die beiden früheren Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger - 9,6 Millionen Euro an Provision erhalten hatten.

Anfang dieser Woche wurde das schriftliche Urteil den Verteidigern und Vertretern im elektronischen Rechtsverkehr zugestellt. (ank)

Verwendete Quellen

  • Mitteilung des KSV1870
  • Austria Presse Agentur