Ein 76-jähriger Wiener wurde zu einem Jahr Haft verurteilt, weil er bei Chemsex-Partys Mephedron verteilt hatte. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Ein 76-jähriger Wiener ist am Montag am Wiener Landesgericht nach dem Suchtmittelgesetz zu einem Jahr Haft, davon zwei Monate unbedingt, verurteilt worden, weil er im Zuge von Chemsex-Partys in seiner Wohnung andere Männer mit Mephedron versorgt hatte. 900 Gramm der psychoaktiven Substanz, der eine luststeigernde und euphorisierende Wirkung zugeschrieben wird, waren von der Anklage umfasst. Der Pensionist war umfassend geständig. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Ein 76-jähriger Wiener wurde zu einem Jahr Haft verurteilt, weil er bei Chemsex-Partys Mephedron verteilt hatte. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der bisher unbescholtene Mann veranstaltete seinen Angaben zufolge in seiner Wohnung regelmäßig an Wochenenden Sex-Partys. "In schwulen Kreisen ist es üblich, dass man da bestimmte chemische Substanzen zu sich nimmt", legte er in der Verhandlung dar. Er habe sich deshalb "dazu hinreißen lassen", Drogen zu besorgen: "Ich hab' einige Leute gekannt." Das Mephedron habe er dann "als Gastgeber zur Verfügung gestellt".

Angeklagter nannte sich "altersdumm"

"Altersdumm wie ich bin, habe ich mich ausnützen lassen als Spender", gab der 76-Jährige an, der von einer Justizwachebeamtin aus der Justizanstalt Josefstadt zur Verhandlung gebracht wurde. Der Mann war am 1. Mai festgenommen worden. Seither befand er sich wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft.

Bei einer Hausdurchsuchung wurden in einem Abstellkammerl in seiner Bleibe 182 Gramm Mephedron sichergestellt. Der 76-Jährige gab zu, knapp 720 Gramm in Verkehr gesetzt zu haben. "Von der Menge hat er ein Viertel bis ein Drittel verkauft. Den Rest hat er verschenkt", sagte Verteidiger Nikolaus Rast.

Rast ersuchte bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren um ein mildes Urteil, wobei er vor allem darauf verwies, dass sein Mandant sich bisher nichts zuschulden habe kommen lassen: "Unbescholten mit fast 80 ist was Anderes als unbescholten mit 22." Mit der über den Pensionisten verhängten Strafe waren der Verteidiger und die Staatsanwältin einverstanden. Da der 76-Jährige den unbedingten Strafteil in der U-Haft bereits abgesessen hat, wurde er nach der Verhandlung auf freien Fuß gesetzt. (APA/bearbeitet von amb)