Im Prozess um die islamistischen Anschläge 2016 in Brüssel hat die Debatte um das Strafmaß für die Verurteilten begonnen. Die Bundesstaatsanwaltschaft begann am Montag mit ihrem Schlussplädoyer über die Strafen für die acht Terroristen, wie die belgische Nachrichtenagentur Belga berichtete. Sie wurden bereits von einem Geschworenengericht schuldig gesprochen.

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Neben langen Haftstrafen für die Angeklagten forderte die Staatsanwaltschaft Belga zufolge etwa allen Verurteilten mit doppelter Staatsbürgerschaft, die belgische Staatsbürgerschaft abzuerkennen.

Im Anschluss sollen demnach die Verteidiger das Wort haben, bevor sich die Geschworenen und das Gericht zu den Beratungen über die Strafen zurückziehen.

Durch die Terroranschläge am Flughafen der belgischen Hauptstadt und in einer U-Bahn Station am 22. März 2016 starben 35 Menschen, 340 wurden verletzt. Schon Ende Juli waren sechs von zehn Angeklagten des terroristischen Mordes verurteilt worden. Zwei Angeklagte wurden für Teilnahme an einer terroristischen Vereinigung verurteilt, zwei angeklagte Brüder wurden von allen Vorwürfen freigesprochen.

Anders als bei der Entscheidung über Schuld und Unschuld im Juli entscheiden nun nicht die Geschworenen alleine, sondern gemeinsam mit dem Gericht. Spätestens Anfang kommender Woche sollen sie sich für die Beratungen zurückziehen, diese werden voraussichtlich mehrere Tage dauern. Eine Berufung ist Angaben eines Gerichtssprechers zufolge nicht möglich.

Mehrere Angeklagte wurden bereits im Prozess um die Pariser Attentate am 13. November 2015 verurteilt. Die Anschläge in der französischen und in der belgischen Hauptstadt gehen wahrscheinlich auf dieselbe Terrorzelle zurück. Wo die Verurteilten ihre Strafe absitzen müssen, ist noch abschließend zu klären. Ein Angeklagter hatte beantragt, nicht nach Frankreich ausgeliefert zu werden und seine Strafe in Belgien verbüßen zu dürfen.  © dpa

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