Finanzminister Marterbauer präsentiert ein Doppelbudget mit harten Einschnitten – von höheren Gebühren bis zu einem teureren Klimaticket.
Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) hat am Dienstag das Doppelbudget für die Jahre 2025 und 2026 vorgelegt. Etwa ein Drittel der Einsparungen erfolgt einnahmenseitig, was zur Folge hat, dass etliche Dinge teurer werden, wie etwa die Gebühren für die E-Card oder jene für Dokumente wie Reisepass, Führerschein etc. Weil aber auch die Förderungen für das Klimaticket zurückgefahren werden, muss man künftig dafür ebenfalls tiefer in die Tasche greifen. Ein Überblick.
Klimaticket
Beim Klimaticket wird nicht nur das Gratis-Klimaticket ab 18 Jahren abgeschafft, sondern auch eine Preiserhöhung über der Inflationsrate vollzogen - und zwar in zwei Schritten, zum 1. August 2025 und zum 1. Jänner 2026. Ab August kostet das Klimaticket für ganz Österreich 1.300 statt bisher 1.095 Euro (ermäßigt 975 statt 821 Euro). Ab 1. Jänner klettert der Preis dann auf 1.400 Euro (ermäßigt 1.050 Euro).
E-Card
Ebenfalls erhöht wird die Gebühr für die E-Card-Servicegebühr, sie steigt beinahe auf das Doppelte: von 13,80 auf 25 Euro. Außerdem wird sie auf Pensionisten ausgeweitet. Bis dato war diese Gruppe davon ausgenommen.
Reisepass, Führerschein und andere Dokumente
Kräftig angehoben werden auch die Gebühren für Dokumente wie Reisepass, Führerschein und Personalausweis. Die Gebührensätze sollen um die Inflation seit der letzten vollständigen Gebührenvalorisierung im Jahr 2011 erhöht werden, was eine Steigerung um insgesamt 48,2 Prozent bedeutet. Die Ausstellung eines Reisepasses schlägt sich somit ab 1. Juli nicht mehr wie bisher mit 75,90 sondern mit 112 Euro zu Buche. Die Kosten für den Führerschein klettern von 60,50 auf 90,00 Euro, und für die Ausstellung eines Personalausweises muss man künftig 91,00 statt 61,50 Euro hinblättern.
Namensänderung und Staatsbürgerschaft
Teurer werden auch Namensänderungen oder Anträge für Staatsbürgerschaften. Will man künftig anders heißen, muss man nun 567,00 Euro statt wie bisher 382,60 entrichten. Für einen Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft bezahlt man nunmehr 163 statt 125,60 Euro. Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte verteuert sich von 74,40 auf 110 Euro, der Waffenpass von 118,40 auf 175. Angepasst werden auch die Konsulargebühren.
Wetten und Rauchen
Tiefer in die Tasche greifen müssen auch Raucher. Bei der Tabaksteuer werden steuerliche Anpassungen vorgenommen, was nun auch für Tabak zum Erhitzen gilt. Ebenfalls angehoben wurde die Wettgebühr im April von zwei auf fünf Prozent.
Photovoltaikmodule
Auch für die Anschaffung und Installation von Photovoltaikmodulen muss man seit April mehr Geld in die Hand nehmen. Da lief nämlich die Umsatzsteuerbefreiung aus.
E-Autos
Gefallen ist mit April auch die Befreiung für Elektro-Kfz von der motorbezogenen Versicherungssteuer. Diese orientiert sich nun am durchschnittlichen Steuerniveau von Pkw mit Verbrennungsmotor.
Gerichtsgebühren
Gerichtsgebühren stiegen mit April um 23 Prozent. Betroffen sind die festen Gebührensätze wie etwa Pauschalgebühren in zivilgerichtlichen Verfahren bis zu einer Bemessungsgrundlage von 350.000 Euro, Gebühren für einvernehmliche Scheidungen, Eintragungs- und Eingabegebühren in Firmenbuchsachen, Gebühren für Grundbuchauszüge oder die Gebühren für Firmenbuchabfragen. Eingaben beim Verfassungs- bzw. Verwaltungsgerichtshof verteuern sich um 100 Euro auf 340. (APA/bearbeitet von ng)