Wenn du Unkraut aus der Einfahrt entfernen möchtest, musst du gesetzlich auf gewisse Mittel verzichten – sogar manche Hausmittel sind verboten. Informiere dich hier, um ein Bußgeld zu vermeiden.

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Nicht nur im Garten sind Pflanzen wie Giersch, Löwenzahn und Co. oft ungebetene Gäste. Auch aus der Einfahrt entfernen viele Gärtner:innen das Unkraut, schließlich kann es die Optik beeinträchtigen.

Wenn du deine Einfahrt oder andere versiegelte Bereiche rund ums Haus von unerwünschtem Grün freihalten willst, musst du dabei jedoch die Rechtslage beachten. Es gibt gesetzlich vorgeschriebene Verbote, die die Unkrautbekämpfung regeln. Ein Verstoß kann zu einem hohen Bußgeld führen.

Unkraut aus Einfahrt entfernen: Herbizide sind verboten

Bevor du damit beginnst, Unkraut aus der Einfahrt zu entfernen, solltest du dich also genau informieren, was erlaubt ist. In Deutschland regelt das Pflanzenschutzgesetz, wie und wo Unkrautbekämpfung gestattet ist.

Das Verbot: Der Einsatz von Herbiziden, auch Unkrautvernichtungsmitteln genannt, ist auf versiegelten Flächen untersagt.

Zu den untersagten Substanzen gehören neben Chemiekeulen wie Glyphosat auch scheinbar unschädliche Hausmittel. Die Landwirtschaftskammer informiert: Hausmittel wie Salz und Essig sind verboten, wenn es darum geht, Unkraut aus der Einfahrt zu entfernen.

Der Grund: Auf befestigten und versiegelten Flächen können die Unkrautvernichtungsmittel nicht in den Boden sickern. Stattdessen besteht die Gefahr, dass sie in die Kanalisation geschwemmt werden, was wiederum Gewässer belasten kann. Zudem sind nicht nur chemische Mittel umweltschädlich: Salz kann Mikroorganismen im Boden schaden und Essig trägt zur Bodenversauerung bei.

Eine Ausnahme: Wasser-Essig-Gemisch

Eine Ausnahme bei der Entfernung von Unkraut aus der Einfahrt oder auf anderen befestigten Flächen gilt laut der Landwirtschaftskammer seit 2021.

Die Ausnahme: Ein spezielles Gemisch aus Wasser und Essig darf zur Einzelpflanzenbehandlung eingesetzt werden.

Dabei gilt:

  • Das maximale Verhältnis 3:2 von Essig zu Wasser muss eingehalten werden. Beispiel: Auf 750 Milliliter Essig müssen mindestens 500 Milliliter Wasser kommen.
  • Der Säuregehalt im Essig darf nicht höher als zehn Prozent sein.
  • Du darfst das Gemisch nur auf einzelne Pflanzen auftragen und es nicht großflächig einsetzen.

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Das ist erlaubt: So entfernst du Unkraut aus der Einfahrt

Um Unkraut aus der Einfahrt zu entfernen, musst du also auf Herbizide verzichten. Es gibt aber auch rechtlich unbedenkliche und gleichzeitig umweltfreundlichere Mittel und Wege, die gewünschte Fläche freizuhalten. Hier einige Möglichkeiten:

  • Heißes Wasser: Heißes Wasser ist eine bewährte Methode, da es die Eiweißstruktur der Pflanze zerstört und sie so abtötet. Bringe Wasser zum Kochen und gieße es gezielt auf das Unkraut. Du kannst die Pflanzenreste anschließend manuell entfernen.
  • Vorbeugung: Präventive Maßnahmen können dir die Arbeit meist ersparen oder sie zumindest erleichtern. Gegen Unkraut kannst du beispielsweise trittfeste Bodendecker pflanzen, die Unkraut verdrängen. Auch Abdeckmaterialien wie Pappe und Mulch können das Unkraut hemmen.
  • Manuelle Entfernung: Arbeitsintensiver, aber in der Regel kostengünstig und besonders wirkungsvoll ist das Unkrautjäten per Hand. Dabei helfen dir Werkzeuge wie Fugenkratzer oder Wurzelbürsten.
  • Tipp: Du kannst organischen Unkrautvernichter selber machen.

Es gibt auch mechanische Methoden, die etwas aggressiver, dafür jedoch sehr effektiv wirken. Dazu zählen Hochdruckreiniger oder das Abflammen von Unkraut. Wäge dabei die Vor- und Nachteile gut ab.   © UTOPIA