Wer seine Steuererklärung bis zum 31. Juli oder nach entsprechender Fristverlängerung abgibt, erhält im Schnitt 1.063 Euro zurück. Effektive Ausfülltipps für Anleger, Immobilienbesitzer und Ruheständler.

Alle Jahre wieder veröffentlicht das Deutsche Steuerzahlerinstitut eine leicht nachdenklich stimmende Berechnung. Das Datum, bis zu dem Bürger mit durchschnittlicher Einkommensteuerbelastung ausschließlich für den Staat arbeiten müssen, fällt 2025 auf den 11. Juli. Erst nach dem "Steuerzahlergedenktag" fließen Einkünfte auf Basis dieser Kalkulation ungeschmälert in die eigene Tasche. Wer die fragliche Zeitspanne verkürzen möchte, hat eine Alternative: Die Einkommensteuererklärung für 2024 rechtzeitig vor dem amtlichen Abgabestichtag 31. Juli übermitteln und vier bis sechs Wochen später via Bescheid im Schnitt 1.063 Euro Erstattung kassieren.

Auf dem Weg zum kleinen Geldsegen kann auch die Finanzverwaltung Bürgern behilflich sein. Unabhängig davon, ob die Deklaration noch auf Papier oder elektronisch erfolgt: Alle Angaben, die den Finanzämtern bereits aus anderen Quellen vorliegen, müssen nicht mehr in die Formulare eingetragen werden. Dazu gehören sämtliche durch Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger und Finanzdienstleiter übermittelten Daten. Gleiches gilt für Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld und Beiträge zur Vermögensbildung ("VL-Verträge").

Das amtliche Finanzportal elster.de nimmt Steuerpflichtigen noch mehr Ausfüllarbeit ab. Die "vorausgefüllte Steuererklärung" ist ein fiskalischer Service, der kontinuierlich ausgebaut wird. Viel Zeit spart Anwendern die Möglichkeit, unveränderte Vorjahresangaben wie die Stammdaten per Klick zu übernehmen. Noch mehr Effizienz und Komfort schafft die Gratis-App MeinElster+, die via QR-Code mit bestehenden Elster-Benutzerkonten gekoppelt werden kann.

Die Anwendung ermöglicht es, Belege und Dokumente unkompliziert mit dem Smartphone zu fotografieren, unterjährig zu sammeln und individuell zu sortieren. Mithilfe einer Texterkennungssoftware werden die Belege von der App gescannt und die für die Steuererklärung relevanten Werte direkt herausgefiltert.

Die mit der App erfassten Belege können Nutzer anschließend in ihrem Portal-Account "Mein Elster" ganz bequem verwalten. Sind alle Angaben eingepflegt, lässt sich die Steuererklärung mittels eines kostenlosen Zertifikats "authentifiziert" an das Finanzamt übermitteln. Wichtig: Eine Vorlage von Belegen ist nur bei ausdrücklicher Anforderung nötig. Die Sachbearbeiter sehen sich Steuererklärungen nur stichprobenartig und bei Abweichungen der Angaben von Erfahrungswerten genauer an.

Was Finanzämter jetzt exakt prüfen

Darüber hinaus ist auf Basis von Erfahrungswerten absehbar, was bei den Veranlagungen für 2024 genau unter die Lupe genommen wird: Dazu zählen die in der Erklärung gemachten Angaben von Immobilieneigentümern (zu Erstvermietung, Sonderabschreibungen und Erhaltungsaufwendungen), Anlegern (Kapitalerträge, Verlustverrechnungen und Wertpapierverkäufe) sowie Ruheständlern (Wohnraum-Vermietungen an Verwandte, Schenkungen und Erbschaften) Top-Ausfülltipps für diese Zielgruppen finden Sie auf den folgenden Seiten.

Amtliche Vordrucke: Das ändert sich in den Anlagen

Anleger und Vermieter müssen sich bei der Einkommensteuererklärung für 2024 auf Neuerungen einstellen. Diese Formulare sind betroffen:

Anlage KAP-INV

Die Anlage ist auf drei Seiten erweitert worden. In den Zeilen 9–13 und 30–45 sind Angaben zur Vorabpauschale bei thesaurierenden (wiederanlegenden) Fonds und ETFs erforderlich. Die pauschalisierte Versteuerung auf die im Fondsvermögen vorhandenen unrealisierten Kursgewinne wurde am ersten Bankarbeitstag 2024 von Depotbanken vollzogen.

Anlage KAP

In den Zeilen 14/15 und 24/25 des Formulars sind auch Verluste aus Termingeschäften wie CFDs (Contracts for Difference) wieder in voller Höhe anzugeben.

Anlage V

In Zeile 8 des Formulars müssen Vermieter ihre neue Wirtschafts-Identifikationsnummer angeben, die das Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt hat. In den Zeilen 42 und 43 können Einzelangaben zu Abschreibungen beweglicher Wirtschaftsgüter gemacht werden.

Anlage V-FeWo

In den Zeilen 6, 16, 26 und 36 sind nun nähere Angaben zu Ferienwohnungen und deren kurzfristige Vermietung erforderlich.

Anlagen für Kapitalanleger

Aktienverluste

Wer realisierte Aktienverluste aus 2024 mit Dividenden und Zinsen verrechnen möchte, könnte weiterhin von einem offenen Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvL 3/21) profitieren. Alle Bescheide ab 2009 ergehen zu der Frage, ob die Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienverluste verfassungsgemäß ist, nur vorläufig. Wer Depots bei mehreren Instituten hat und seine realisierten Verluste aus Aktienverkäufen mit anderweitigen Aktiengewinnen bankübergreifend verrechnen möchte, muss eine Verlustbescheinigung vorlegen, die bis 15. Dezember 2024 zu beantragen war. Anlage KAP, Zeile 7–15

Altfonds

Haben Anleger Fondsanteile vor Einführung der Abgeltungsteuer 2009 gekauft und nach 2017 veräußert, sind ihre Steuerabzüge oft höher als die tatsächlich realisierten Kursgewinne. Betroffene sollten in der Deklaration für 2024 weiter auf ein Musterverfahren beim Bundesfinanzhof

(BFH, Az. VIII R 15/22) verweisen. Anlage KAP, Zeile 7–15

Goldanlagen

Steuerfreie Gewinne aus dem Verkauf von physischem Gold, das länger als ein Jahr gehalten wurde, müssen in der Steuererklärung 2024 nicht angegeben werden.

Anlage KAP, Zeile 7–15

Günstigerprüfung

Haben Anleger Zweifel, ob für das Veranlagungsjahr 2024 die pauschale Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte (Satz: 25 %) oder die Veranlagung nach dem persönlichen Grenzsteuersatz auf Basis des Gesamteinkommens (bis zu 45 %) vorteilhafter für sie ist, können sie die Günstigerprüfung beantragen. Anlage KAP, Zeile 4–5

Kirchensteuer

Wer dem automatischen Kirchensteuereinbehalt auf Kapitalerträge widersprochen hat, muss bei der Anlage KAP in Zeile 6 eine "1" eintragen. Damit die Abgabe steuerlich als Sonderausgabe berücksichtigt wird, sind die Zeilen 7 und 12 auszufüllen. Anlage KAP, Zeile 6–15

Kryptowerte

Wer Bitcoin und Co länger als zwölf Monate gehalten und 2024 verkauft hat, streicht Gewinne steuerfrei ein. Werden Kryptoanlagen innerhalb eines Jahres verkauft, ist bei Gewinnen dagegen der persönliche Einkommensteuersatz (bis zu 45 %) fällig. Nur wenn innerhalb eines Jahres realisierte Gewinne unter der Freigrenze von 1000 Euro lagen, sind sie steuerfrei (Details ab Seite 56). Anlage SO, Zeile 10–18, 41–62

Privatdarlehen

Private Geldverleiher müssen zusätzliche Angaben machen. Konkret geht es um Prozess- und Verzugszinsen zwischen Verfahrensbeteiligten, die steuerpflichtig sind, aber nicht der Abgeltungsteuer unterliegen. Dies ist immer dann der Fall, wenn Kapitalerträge durch Privatpersonen ausgezahlt werden – beispielsweise im Rahmen von privaten Darlehen. Die Zinsen sind in der Anlage KAP zu deklarieren, soweit sie nicht mit anderen Einkunftsarten im Zusammenhang stehen und in den entsprechenden Formularfeldern zu erfassen sind. Anlage KAP, Zeile 26a

Riester und Rürup

Die im Jahr 2024 gezahlten Beiträge zu Riester-Verträgen sind als Sonderausgaben abzugsfähig, maximal 2100 Euro. Für die volle Riester-Förderung sind in der Regel jährlich mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens einzuzahlen. Bei Rürup-Verträgen sind 100 Prozent der gezahlten Beiträge zur privaten Basisrente bis zu 27 566 Euro (bei zusammen veranlagten Partnern bis zu 55 132 Euro) steuermindernd absetzbar. Anl. AV, Z. 1–36; Anl. Vorsorge, Z. 8

Sparerpauschbetrag

Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne bleiben 2024 steuerfrei, wenn der Sparerpauschbetrag von 1000 Euro (Alleinstehende) und 2000 Euro (zusammen veranlagte Ehegatten und eingetragene Lebenspartner) nicht ausgeschöpft ist. Falls Anleger konten- und depotführenden Stellen keine Freistellungsaufträge erteilt haben, können sie den Pauschbetrag via Deklaration beantragen. Anlage KAP, Z. 16/17

Termingeschäfte

Im Jahressteuergesetz 2024 ist eine komplette Aufhebung der begrenzten Verlustverrechnung bei Termingeschäften festgeschrieben. Die Änderung ist am 6. Dezember 2024 in Kraft getreten und gilt für alle zu dem Zeitpunkt noch offenen Veranlagungen. Seit 2021 durften Anleger Verluste aus Termingeschäften wie CFDs (Contracts for Difference) und Optionen nur noch bis zur Höhe von 20 000 Euro jährlich – und zudem lediglich mit gleichartigen Gewinnen aus Termingeschäften – steuermindernd verrechnen. Anlage KAP, Z. 14/15, 24/25

Totalverluste

Auch Forderungsausfälle im Privatvermögen können seit 6. Dezember 2024 bei allen offenen Veranlagungen wieder unbegrenzt verrechnet werden. Anlage KAP, Z. 14/15, 24/25

Werbungskosten

Im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften stehende Aufwendungen wie Fahrten zu Hauptversammlungen sind grundsätzlich mit dem Sparerpauschbetrag für 2024 abgegolten. Sofern Vermögensverwalter eine "All-in-Fee" erheben, die auch Transaktionskosten umfasst, kann die Hälfte der Gebühr von den Kapitalerträgen steuermindernd abgezogen werden. Anlage KAP, Zeile 7–15

Zulagen vom Staat

Wer bis Ende 2024 Riester-Zulagen, Arbeitnehmersparzulagen und die Wohnungsbauprämie für 2022 beantragt hat, kann diese als Berechtigter nachträglich erhalten. Dafür ist eventuell die nachträgliche Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung für 2022 nötig. Die Frist für eine Antragsveranlagung läuft vier Jahre. Anlage AV, Zeile 1–36

Anlagen für Immobilienbesitzter

Gartenpflege

Im Jahr 2024 angefallene Ausgaben für Erd- und Pflanzarbeiten, Wohnungsreinigung, Hausmeister und Leitungs-Dichtheitsprüfungen sind zu 20 Prozent der Arbeitskosten (maximal 4000 Euro) direkt von der Steuerschuld abziehbar. Anlage Haushalt, Zeile 4–9

Leerstands-Management

Eigentümer können Vermarktungsausgaben für leer stehende Objekte als Werbungskosten geltend machen. Absetzbar sind konkret Gebühren für Inserate, Makler, aber auch

die Ausstellung eines Energieausweises. Die Absicht, Mieteinkünfte zu erzielen, ist mit 2024 durchgeführten Renovierungen belegbar. Anlage V, Zeile 32–84

Nebenkosten

Wer Immobilien vermietet, hat oft weitere Werbungskosten. Die 2024 angefallenen Ausgaben für das Erstellen von Mietverträgen und Nebenkostenabrechnungen, für die Korrespondenz mit Mietern sowie Kosten für Porto, Telefon und Schreibwaren sind absetzbar. Zu

beachten ist: Angeschaffte IT-Geräte dürfen maximal zu zehn Prozent privat genutzt werden. Anlage V, Zeile 32–84

Photovoltaik-Anlagen

Einnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen auf oder in der Nähe von Grundstücken mit einer Gesamtleistung von bis zu 30 Kilowatt sind einkommensteuerfrei gestellt. Zudem fällt für die Kosten der Lieferung und Installation bei PV-Anlagen keine Umsatzsteuer an. Anlage G, Zeile 1–40

Sicherheitsausgaben

Wer im Jahr 2024 Handwerker mit Arbeiten zum Einbruchschutz an Eigenheim oder Mietwohnung beauftragt hat, kann unbar bezahlte Arbeitskosten zu 20 Prozent (maximal 1200 Euro) direkt von der Steuerschuld abziehen. Zu beachten ist: Um diesen Steuerabzug zu Recht zu erhalten, dürfen Eigentümer parallel keine staatlichen Zuschüsse oder geförderte Darlehen für Einbruchschutz abgerufen haben. Anlage Haushalt, Zeile 4–9

Verkaufsgewinne

Bei vermieteten Immobilien sind Verkaufsgewinne nach Ablauf einer zehnjährigen Spekulationsfrist weiterhin steuerfrei. Wurde 2024 das Eigenheim veräußert, bleibt der Gewinn unabhängig von der Haltedauer in der Regel abgabenfrei – selbst dann, wenn das Objekt im Verkaufsjahr kurzzeitig vermietet wurde. Anlage SO, Zeile 30–40

Infos für Ruheständler

Altersentlastung

Wer am 1.1.2024 mindestens das 64. Lebensjahr vollendet hat, kann einen Altersentlastungsbetrag für Arbeitseinkommen, Miet- und Kapitaleinkünfte geltend machen. Abhängig vom Geburtsjahr gibt es Freibeträge zwischen 646 und 1900 Euro. Dafür muss jedes Jahr die "Günstigerprüfung" beantragt werden. Anlage KAP, Zeile 4–5

Arbeitszimmer

Wer im Ruhestand in Teilzeit erwerbstätig bleibt und dafür 2024 ein häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit genutzt hat,kann entsprechende Kosten sogar in voller Höhe absetzen. Anlage N, Zeile 59–60 Gesundheitsausgaben Wer im Jahr 2024 selbst bezahlte Gesundheitskosten wie Zahnersatz, Brillen, Medikamente und Kuren gebündelt hat, kann die Ausgaben oft absetzen. Das Finanzamt zieht hier nur den zumutbaren Eigenanteil ab. Anlage Außergewöhnliche Belastungen

NV-Bescheinigung

Wer als Ruheständler 2024 zu versteuernde Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrags (11 784 Euro Alleinstehende, 23 568 Euro Zusammenveranlagte) hatte, kann sich mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV) vom Finanzamt bei Banken von der Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte befreien lassen. Anlage KAP, Zeile 4, 7–15

Empfehlungen der Redaktion

Pflegekosten

Ausgaben für krankheitsbedingte Unterbringung in Seniorenheimen können absetzbar sein. Dazu gehören neben den Pflegekosten auch Mietzahlungen, die aber um eine "Haushaltsersparnis" des Heimbewohners zu kürzen sind. Anlage Außergewöhnl. Belastungen

Spenden

Bei Beträgen bis zu 300 Euro genügt als Nachweis der Kontoauszug. Parteispenden sind zu je 50 Prozent direkt als Sonderausgaben bis 1650 Euro p. a. abziehbar. Anl. Sonderausg., Z. 5–12  © €uro