Land der Berge, Land am Strome - nämlich dem der Korruption. Eine Tragödie in zu vielen Akten. Heute: die Schlampereien, Absurditäten und Ungereimtheiten rund um den Buwog-Skandal.

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Karl-Heinz Grasser verklagt die Republik

Eine etwas ungeschickte PR-Aktion zu einer Hausdurchsuchung bei Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hätte den österreichischen Behörden zum Verhängnis werden können. Die Staatsanwaltschaft Wien verschickte - noch während die Ermittler zugange waren - eine Presseaussendung. Journalisten fanden sich daraufhin bei Grassers Wohnung ein und berichteten über das Geschehen.

Grasser selbst sieht sich als Opfer einer "Hetzkampagne". Seit 11. Februar wird eine Klage des ehemaligen Finanzministers vor dem Wiener Zivilgericht verhandelt. Dabei soll festgestellt werden, ob die Republik Österreich für die Aussendung haftet - und allenfalls Schadenersatz zahlen muss. Grassers Einvernahme ist für den 19. April angesetzt.

Grasser sieht durch die Mitteilung sein Persönlichkeitsrecht verletzt und insbesondere seinen "wirtschaftlichen Ruf" beschädigt, wie der "Standard" aus der Klage zitiert. Der Ex-Finanzminister reichte Anzeige wegen Amtsmissbrauchs ein. Es ist schon der zweite Versuch: Grasser hatte zuvor einen Anlauf unternommen, sein Begehren ohne Klage durchzusetzen, war jedoch abgeblitzt. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck, die sich mit dem Fall beschäftigt hatte, stellte die Ermittlungen gegen die Kollegen aus Wien ein - mit der Begründung, diese hätten lediglich die Interessen von Öffentlichkeit und Betroffenen abgewogen.

Wenigstens ungeschickt gelaufen ist in der Affäre allerdings nicht nur der Versand von Pressemitteilungen. Auch die Hausdurchsuchungen selbst, die in Österreich und Liechtenstein durchgeführt wurden, gaben reichlich Anlass zu Spekulationen.

Anwalt klaut Liechtensteiner Akten

Im April 2011 durchsuchten Beamte in Liechtenstein auf einen Rechtshilfeantrag von Österreich hin Büros von Heinrich S., Grassers Wirtschaftstreuhänder. Seither gab es einen erbitterten Kampf um die Rechtmäßigkeit der Durchsuchungen und die Herausgabe der dabei beschlagnahmten Dokumente. S. wehrte sich mit allen Mitteln. Letztlich entschied der Fürstliche Oberste Gerichtshof in Vaduz (FOGH) Anfang Dezember 2012, dass die Akten nach Wien überstellt werden sollen.

Einige Aufregung hatte es um die Akten aber auch gegeben, als bekannt wurde, dass ein Anwalt der Kanzlei Marxer & Partner sie einfach vom Gericht mitgenommen hatte. Der Anwalt soll auch Grassers Stiftungsvorstand sein. Bei einer Akteneinsicht am 19. Oktober 2011 dürfte er eigenmächtig Urkunden aus dem Gerichtsakt entnommen haben. Er gab sie erst sechs Wochen später zurück - möglicherweise geschönt.

Im Normalfall funktioniert eine Akteneinsicht aber anders: Ein Anwalt sieht den Akt am Gericht durch und bestellt Kopien, die er später ausgehändigt bekommt. Der Anwalt fasste im Mai 2012 wegen Urkundenunterdrückung eine teilbedingte Geldstrafe von 128.000 Franken (106.578 Euro) aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Telefonprotokolle geraten zum Running Gag

Im Zuge der Ermittlungen gegen Grasser, Walter Meischberger und Peter Hochegger wurden die Telefone der Beteiligten abgehört. Die Protokolle bekam die Wiener Stadtzeitung "Falter" zugespielt. Die Dokumente waren Teil einer parlamentarischen Anfrage der Grünen Abgeordneten Gabriela Moser. Aus diesem Grund durften sie nach dem Mediengesetz veröffentlicht werden.

Der "Falter" veranstaltete im Wiener Audimax eine öffentliche Lesung - mit den Kabarettisten Florian Scheuba, Robert Palfrader und Thomas Maurer als "Gastprofessoren". In Österreichs Geschichte eingegangen sind in jedem Fall die Meischberger-Zitate "Da bin ich jetzt supernackt" (zu Grasser, weil er anscheinend selbst nicht weiß, was er als Leistung für eine Provision der mutmaßlich ebenfalls in Schmiergeldzahlungen verwickelten Porr angeben soll) und "Wos woar mei Leistung?" (Frage an seinen Geschäftspartner, den Immobilienmakler Ernst Karl Plech).

Schwiegermamas Geldkoffer

Zur Farce gerät im Zusammenhang mit der Buwog-Affäre die Diskussion um eine halbe Million Euro, die Karl-Heinz Grasser von seiner Schwiegermutter Marina Giori-Lhota bekommen haben will. Sie bestreitet, dass ihr das Geld gehöre. Die Behörden vermuten mittlerweile, es handle sich um Provisionen aus dem Buwog-Verkauf. Die Staatsanwaltschaft beruft sich demnach auf Aufzeichnen von Giori-Lhota, die sie aus steuerlichen Gründen führt. Zum von Grasser angegebenen Zeitpunkt habe sie sich gar nicht in der Schweiz aufgehalten.

2005 - noch während seiner Zeit als Finanzminister - hatte Grasser nach eigenen Angaben in der Schweiz einen Koffer mit 500.000 Euro von seiner Schwiegermutter erhalten und ohne Bestätigung an die Meinl Bank übergeben - ein Hypo-Investment. Angeblich wollte Giori-Lhota die "Geldveranlagungsfähigkeit" ihres Schwiegersohns testen. So lautete zumindest Grassers Erklärung.

Grasser gegen Michael Ramprecht

Eine Schlappe vor Gericht erlitt Karl-Heinz Grasser im Rechtsstreit mit seinem ehemaligen Mitarbeiter Michael Ramprecht. Wegen wiederholter Ehrenbeleidigung wurde der Ex-Finanzminister zu einer Geldstrafe verurteilt, die in zweiter Instanz von 1.000 auf 5.000 Euro erhöht wurde. Er ging in Berufung, verlor erneut- und kündigte wieder Berufung an.

Grasser hatte Ramprecht als "psychisch labil" bezeichnet und ihm angeraten, "dringend psychische Hilfe" zu suchen. Dagegen war Ramprecht vorgegangen. Grasser soll derartige Behauptungen auch nach Rechtskraft des Unterlassungsurteils im Korruptions-U-Ausschuss wiederholt haben. Ramprecht arbeitete früher in Grassers Kabinett im Finanzministerium. In der Buwog-Affäre belastete er Grasser schwer und warf ihm "abgekartetes Spiel" vor.

Wie in der Causa Eurofighter und in der Buwog-Affäre wird in diversen Korruptionsfällen seit Jahren ermittelt. Ein weiterer Korruptionsfall, der Behörden in halb Europa beschäftigt, ist der Skandal um die Hypo Alpe Adria. In unserer Serie "Österreich tanzt Tango Korrupti" erfahren Sie nächste Woche, was es damit auf sich hat.

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