Lübeck - Wird ein Verkehrsunfall gestellt, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz - das dürfte klar sein. Doch welche Indizien können vor Gericht für einen fingierten Unfall sprechen? Das zeigt beispielhaft ein Urteil (Az.: 10 O 228/23) des Landgerichts Lübeck, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.
In dem Fall ging es um den späteren Kläger, der seinen Transporter abends am Straßenrand in einem Gewerbegebiet abstellte. Dann fuhr ein Bekannter von ihm mit seinem Fahrzeug rückwärts gegen den Transporter.
Der Besitzer des Transporters ließ ein Gutachten bei einem Sachverständigen anfertigen und wollte den Schaden bei der gegnerischen Versicherung fiktiv abrechnen, also sich das Geld ausbezahlen lassen. Die Versicherung aber ging von einem abgesprochenen Unfall aus und verweigerte die Zahlung. Es kam zum Gerichtsverfahren.
Im Verlauf des Verfahrens wurden die beiden Fahrzeuge gegenübergestellt. Ganz eindeutig und unstrittig: Es hatte einen Zusammenstoß zwischen den beiden gegeben. Aber: Viele starke Indizien sprachen laut Gericht dafür, dass der spätere Kläger einverstanden gewesen war, dass sein Fahrzeug beschädigt wurde. Damit entfiel die Rechtswidrigkeit und es bestand kein Anspruch auf Schadenersatz.
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Beziehung, Unfallort, Ablauf - diese Indizien sah das Gericht
Warum wies das Landgericht die Klage ab? Gesamtheitlich sah es aus folgenden Gründen eine Manipulation des Unfalls als erwiesen an.
- Wo fand der Unfall statt? Abends in einem unbeleuchteten Gewerbegebiet, wo kaum Zeugen zu erwarten waren.
- Wie war die Beziehung der beteiligten Parteien? Beide kannten sich persönlich.
- Wie lief der Unfall ab? Es war ein ungewöhnlicher Unfall: Eine Rückwärtsfahrt mit streifender Beschädigung über eine große Länge des Fahrzeugs.
- Wie wurde abgerechnet? Der Schaden sollte fiktiv abgerechnet werden, also ohne tatsächliche Reparatur.
- Welche Fahrzeuge waren beteiligt? Ein altes, stark gefahrenes Auto trifft auf einen fast neuwertigen Transporter.
© Deutsche Presse-Agentur