Frankfurt/Main - Wer statt auf vier Rädern auf vier Hufen unterwegs ist, muss manchmal die Straße benutzen oder überqueren. Dabei müssen Reiter und Reiterinnen die gleichen Vorschriften einhalten wie andere Verkehrsteilnehmer auch. Darauf weist der ADAC Hessen-Thüringen hin.
Das betrifft zum Beispiel das Rechtsfahrgebot, die gültigen Verkehrszeichen, Einbahnstraßenregelungen, die Rechts-vor-links-Regel oder das Halten an einer roten Ampel. Fuß- und Fahrradwege dürfen Reitende nur dann nutzen, wenn sie ausdrücklich dafür freigegeben sind.
Den Verkehr nicht gefährden
Grundsätzlich dürfen Pferde, die auf der Straße unterwegs sind, den Verkehr nicht gefährden. Die Tiere sollten Straßensituationen gewohnt sein und Reiterin oder Reiter müssen in der Lage sein, ihr Tier zu kontrollieren. Eine Prüfung, vergleichbar dem Führerschein, gibt es aber nicht. Bei Dunkelheit ist eine reflektierende Ausrüstung sinnvoll.
Auto-, Motorrad- und Radfahrer müssen ihrerseits ihr Verhalten anpassen, wenn sie Reitern begegnen. Wichtig zu wissen: Als Fluchttiere reagieren Pferde oft schreckhaft auf unbekannte und laute Geräusche sowie auf schnelle Bewegungen. Besser also nicht hupen oder häufiger klingeln.
Langsam und mit Abstand überholen
Wer ein Pferd überholt, sollte mit dem Tempo heruntergehen und mit genug Seitenabstand vorbeifahren. Das gilt auch, wenn der Reiter läuft und das Pferd am Zügel führt. Rasant beschleunigen oder scharf bremsen ist in der Nähe eines Pferdes tabu.
Genug Abstand zum Tier zu halten ist auch wichtig, nachdem überholt wurde. Gleiches gilt, wenn Ross und Reiter sich vor dem Auto oder Motorrad befinden: Nicht zu dicht auffahren, wenn wegen des Gegenverkehrs gerade nicht überholt werden kann.
Übrigens: Fallen Pferdeäpfel auf die Straße oder den Grün- oder Randstreifen daneben, müssen Reiter oder Reiterin diese bestmöglich entfernen. © Deutsche Presse-Agentur