Handys am Steuer sind verboten. Das wissen die meisten. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass man bei der Fahrt auch den Taschenrechner nicht benutzen darf.

Rolf Schwartmann
Eine Kolumne
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Wer ein Auto steuert, der hat besser kein Handy am Ohr. Das verstößt nämlich gegen die Straßenverkehrsordnung und ist allgemein bekannt. Dabei geht es nicht darum, das Telefonieren zu verbieten. Das Gesetz erlaubt die Nutzung eines elektronischen Geräts, das der Kommunikation, Information oder Organisation dienen kann, durchaus. Der Fahrer darf es nur nicht halten oder aufnehmen.

Er kann es dann entweder mit Hilfe von Sprachsteuerung nutzen oder es kurz mit den Händen bedienen. Letzteres aber nur, wenn er sich nur kurz dem Gerät zu und dem Verkehr abwendet. Man darf also kurz einen Anruf von einem auf der Mittelkonsole liegenden Handy annehmen. Es ans Ohr halten, gar eine Adresse in die Navigation eingeben oder eine SMS tippen, darf man nicht.

Taschenrechner am Steuer sind Handys gleichgestellt

Das leuchtet ein. Denn schließlich fährt man nicht sicher, wenn man mit den Augen und Fingern am Handy klebt anstatt auf das Steuer und den Verkehr zu achten. Ausdrücklich genannt sind etwa Mobiltelefone, Geräte der Unterhaltungselektronik, Navigationssysteme, Fernseher und Videorecorder.

Es macht rechtlich keinen Unterschied, ob man am Steuer am Handy spielt, oder einen Taschenrechner nutzt. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden und den Taschenrechner in den Kreis der für Autofahrer verbotenen Elektrogeräte aufgenommen.

Zwar dient er nicht der Kommunikation, Information oder Organisation. Allerdings sei er von dem weit zu fassenden Wortverständnis des elektronischen Geräts noch erfasst, und könne ebenso wie die genannten Geräte vom Straßenverkehr ablenken.

Unterschiedliche Regeln für Karten und Navigationssysteme

So weit, so gut. So klar, konkret und strikt wie bei Handy und Co ist der Gesetzgeber aber sonst nicht. Bei fest eingebauter Bordelektronik ist die Ablenkungsgefahr ja auch groß. Auch wenn ein Fahrer einen Rechenschieber statt eines Taschenrechners benutzt, ist er ein Verkehrsrisiko.

Studiert er anstelle des Handys eine Straßenkarte auf dem Schoß oder hält mit beiden Händen einen Burger, kann er sich auch nicht auf den Verkehr konzentrieren. Hier kommt es auf den Einzelfall an. Im Zweifel wird es Ärger mit der Versicherung geben, wenn etwas passiert.

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