Facebook hat Anfang April Daten von 530 Millionen Menschen aus 106 Ländern, darunter Telefonnummern, Namen und Geburtstagsdaten so schlecht geschützt, dass sie abhandenkamen. Das sieht nach einer gewaltigen Datenpanne aus. Wie abschreckend wäre denn das höchste zu befürchtende Bußgeld für Facebook? Eine einfache Rechnung gibt Aufschluss.

Rolf Schwartmann
Eine Kolumne
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Die Höhe des Bußgeldes bemisst sich nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nach dem Jahresumsatz eines Unternehmens, es kann bis zu 4 Prozent der entsprechenden Summe betragen. Angenommen für den erwähnten Vorfall würde der volle Satz verhangen.

Wie abschreckend wäre das zu befürchtende Bußgeld für Facebook? Die Rechnung ist leicht. Facebooks Jahresumsatz 2020 betrug 72,23 Milliarden Euro. Das maximale Bußgeld von 4 Prozent, betrüge 2,89 Milliarden Euro. Wäre das für Facebook im konkreten Fall auch abschreckend?

Am Umsatz gemessene Bußgelder können unfair sein

Zunächst ein Vergleich mit Volkswagen. Der Jahresumsatz 2020 belief sich hier auf 223 Milliarden Euro. Ein Bußgeld für einen schweren Datenschutzverstoß, der mit 4 Prozent des Umsatzes belegt werden könnte, betrüge 8,92 Milliarden Euro. Weil das Bußgeld am Umsatz festgemacht wird, fiele es bei Volkswagen also dreimal so hoch aus wie bei Facebook.

Das ist unfair, denn ein höherer Umsatz bedeutet nicht unbedingt auch höheren Gewinn. Während Facebook 2020 einen Gewinn von 24,49 Milliarden Euro verzeichnete, betrug er bei Volkswagen im vergangenen Jahr trotz des viel höheren Umsatzes lediglich 8,8 Milliarden Euro.

Während Facebook also bei einem datenschutzrechtlichen Super-GAU und maximalen Bußgeld noch ein dickes Plus von 21,6 Milliarden Euro für 2020 verbliebe, wäre der Gewinn von Volkswagen in derselben Situation mehr als abgeschöpft. Der Automobilkonzern wäre mit 0,12 Milliarden Euro im Minus. Die Diskrepanz kommt wegen des Verhältnisses zwischen Umsatz und Gewinn bei Facebook auf der einen und Volkswagen auf der anderen Seite zustande.

Bußgeld wirkt bei Facebook wie eine Steuer

Vergleicht man die Sanktionswirkung, sind 4 Prozent des Jahresumsatzes bei Facebook kaum abschreckend, bei Volkswagen aber existenzbedrohend. Für Facebook hat das maximale Bußgeld von knapp 2,9 Milliarden beim Gewinn von fast 24,5 Milliarden Euro eher die Größenordnung einer Steuer, die das Unternehmen mit Sitz in Irland in Europa wegen steuerrechtlicher Besonderheiten kaum zahlt. Sieht man es so, könnten Datenschutzverstöße für Facebook zum Geschäftsmodell gehören.

Der Bußgeldvergleich legt einen Geburtsfehler des europäischen Datenschutzrechts offen. Seine Sanktionen sind für die Datenmultis aus den USA so gut wie wirkungslos, während sie europäische Unternehmen in die Knie zwingen können. Facebook und Co. werden so nicht abgeschreckt, Datenschutzverstöße zu begehen.

Schadensersatzklage gegen Facebook möglich

Vielleicht sind Schadensersatzansprüche, die Betroffene nach der DSGVO wegen Datenschutzverstößen geltend machen können, ein effektiveres Mittel als Bußgelder. Nach dem europäischen Recht kann jeder, der einen Schaden aufgrund einer Datenschutzverletzung erleidet, Schadensersatz verlangen. Hierunter fallen Vermögens- und Ehrschäden. Eine gigantische Datenpanne mit Telefonnummern und Mailadressen ermöglicht betrügerische Spam-Nachrichten.

Man kann von Facebook Auskunft darüber verlangen, ob man von der Panne betroffen ist. Die Anfrage muss innerhalb eines Monats beantwortet werden. Bei verspäteter oder unvollständiger Auskunft werden Schadensersatzansprüche zugesprochen. Wer Facebook auf den Zahn fühlen möchte, muss also nicht auf Bußgelder durch die Datenschutzaufsicht warten, sondern kann den nachlässigen Datenriesen auf Schadensersatz verklagen.

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