An der fortdauernden Debatte um die Möglichkeiten und Grenzen des Datenschutzes in der Pandemie zeigt sich, dass Gesundheitsschutz und Digitalisierung in ein vernünftiges Verhältnis zueinander gebracht werden müssen. Während die Tagespolitik sich mit der rechtlichen Zulässigkeit des Impfregisters befasst, reichen die Möglichkeiten der Forschung weiter.

Rolf Schwartmann
Eine Kolumne
Diese Kolumne stellt die Sicht des Autors dar. Hier finden Sie Informationen dazu, wie wir mit Meinungen in Texten umgehen.

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Auf der Online-Hackerkonferenz rC3 (remote Chaos Communication Congress) Ende Dezember 2021 wurde vor den Risiken sogenannter Hirn-Computer-Schnittstellen gewarnt. In der Medizintechnik werden sogenannte Brain-Computer-Interfaces (BCI) erprobt. Mit ihrer Hilfe steuern Menschen mit ihren Hirnströmen "übersetzt" in elektrische Felder Computeranwendungen. Trotz Lähmung kann man mittels Gedanken Roboterarme bewegen.

Digitale Medizintechnik birgt Risiken. So konnten etwa aus den Gehirnaktivitäten PIN-Codes abgeleitet werden. Der Blick in die Gedanken soll Arbeitgebern helfen können, den Stress des Personals zu erkennen und zu vermeiden. Das hat Vorteile, ist aber letztlich ein Eingriff in Körper und Psyche eines Menschen, mit dem man Verhalten manipulieren kann.

Der Mensch im Internet der Dinge

Der Fortschritt scheint hybride Wesen aus Mensch und Maschine möglich zu machen, bei denen die künstlichen und natürlichen Anteile verschmelzen und so miteinander oder gegeneinander agieren. Es ist nicht abzusehen, welches Missbrauchspotenzial hier schlummert.

Wie man rechtlich und ethisch Fälle behandeln soll, in denen die künstlichen Anteile von außen gesteuert werden, ist kaum kalkulierbar. Das gilt vor allem dann, wenn es sich um rechtlich, insbesondere strafrechtlich relevante Handlungen handelt. Der Mensch wird verschmolzen mit künstlicher Intelligenz faktisch in das Internet der Dinge eingebunden. Er unterscheidet sich insofern nicht mehr von einem digitalen Endgerät, auf das per Software von außen zugegriffen wird, wie auf ein vernetztes Fahrzeug.

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Rechtliche und ethische Bedenken

Die Legitimation solcher Ansätze muss in alle Richtungen transparent, auf enge Zwecke beschränkt und gut begründet und abgesichert sein, wenn man sie ethisch überhaupt akzeptiert. Denn die Verfassung, vor allem der Schutz der Würde betrifft nur den Menschen. Sie auf Mischwesen zu erstrecken mag philosophisch möglich sein, mit den Mitteln des aktuellen Rechts, kann man sie kaum fassen.

Verwendete Quellen:

  • heise.de: Herzschrittmacher: IT-Sicherheitslücken in kardiologischen Implantaten
  • heise.de: Medizin-IT: BSI-Studie bescheinigt schlechtes Security-Niveau
  • heise.de: Cyberpunk Revisited: Warnung vor unkontrollierten Hirn-Computer-Schnittstellen ​

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