Die Flutkatastrophe lehrt uns, wie wichtig es ist, dass der Staat seine Bürger in zeitgemäßer Weise informiert und ihnen auch per digitaler Kommunikation hilft. Doch die Angebote der öffentlichen Hand dürfen Medien keine Konkurrenz machen.

Rolf Schwartmann
Eine Kolumne
Diese Kolumne stellt die Sicht des Autors dar. Hier finden Sie Informationen dazu, wie wir mit Meinungen in Texten umgehen.

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Telefonservice, Onlineformulare auf Websites etc. gehören auch generell zur "digitalen Daseinsvorsorge". Online-Portale der öffentlichen Hand müssen aber darauf achten, dass sie nicht zu Medien werden. Rechtlich betrachtet ist der Staat kein Medienanbieter. Im Gegenteil existiert ein Recht auf Staatsferne der Medien und umgekehrt auf medienferne des Staates.

Information über staatliche Angebote

Rechtliche Leitschnur ist, dass eine mediale Betätigung von Hoheitsträgern nur im Rahmen der ihnen zugewiesenen Aufgaben und presse-ähnlich nur insoweit zulässig ist, als sie nicht in Konkurrenz zu privaten Anbietern treten.

Wenn der Gesamtcharakter eines staatlichen Portals optisch und inhaltlich zum "Leseverlust" bei privaten Medien führt, entsteht ein Problem. Wenn man keine Zeitung oder kein privates Portal mehr aufrufen muss, weil der Staat das anbietet, ist der Wettbewerb gestört.

Gerichte müssen über Wettbewerbsverstöße entscheiden

Damit, ob kommunale Portale die Grenze überschreiten und in unzulässigen Wettbewerb zu Medienunternehmen treten, befassen sich zunehmend Gerichte. Aktuell müssen die Portale von München und Dortmund sich vor Gericht verantworten.

Was dürfen kommunale Portale im Netz?

Was darf ein staatliches Webportal? Hilfe bei der Flutkatastrophe ist ebenso erlaubt und erwünscht, wie Informationen rund um kommunale Maßnahmen gegen Corona anzubieten. Auch die Öffnungszeiten des Zoos darf man nennen. Eine App zu den Abholplänen der Müllabfuhr ist prima.

Amtliche Mitteilungen über kommunale Wirtschaftsförderung und Pläne der Kommunalverwaltung gehören als Informationen über Politik und Recht im Aufgabenkreis der Kommune auf deren Website.

Was dürfen Kommunen im Netz nicht?

Verboten sind, jedenfalls im Grundsatz, allgemeine Berichterstattung über ortsansässige Unternehmen, Bewertungen privater Initiativen, eine allgemeine Bürgerberatung oder Berichte über rein gesellschaftliche Ereignisse aus den Bereichen Sport, Kunst und Musik.

Fazit: Staat darf Medien keine Konkurrenz machen

Mit anderen Worten: Neutrale Bürgerinformationen über kommunale Belange und Angebote sind in Ordnung, aber alles was nicht in den Kernbereich der staatlichen Aufgaben gehört und privaten Portalen auf journalistischem Gebiet Konkurrenz macht, ist mit Vorsicht zu genießen.

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