Unternehmen sollen künftig per Alexa Kunden ansprechen können. Über die Qualität und Anzeige der Ansprache entscheidet Amazon.

Rolf Schwartmann
Eine Kolumne
Diese Kolumne stellt die Sicht von Rolf Schwartmann dar. Informieren Sie sich, wie unsere Redaktion mit Meinungen in Texten umgeht.

Tech-Giganten wie Apple, Google und Amazon sind im Netz allgegenwärtig. Sie dominieren den Markt und entwickeln immer wieder neue Ausspielwege für Werbung. Bald soll Alexa, der Sprachassistent von Amazon eigene Antworten für Alexa-Anfragen vorschlagen. Alexa soll dann mit einer Werbebotschaft antworten. Das Programm heißt "Customers Ask Alexa" ("Kunden fragen Alexa").

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Alexa als Werbekanal

Die Idee: Firmen sollen häufig gestellte Anfragen erkennen und darauf mit Hilfe von Alexa eigene Antworten vorschlagen. So funktioniert es: Ein Kunde kauft über Amazon etwa Reinigungsprodukte und fragt, wie er damit Tierhaare aus seinem Teppich entfernen kann. Der Anbieter eines Produkts kann darauf antworten und entsprechende Links in den Amazon-Shop stellen. Wer als Anbieter für den Dienst registriert ist, kann "Kunden fragen Alexa" online bei den häufig gestellten Kundenfragen einsehen und darauf antworten.

Allerdings behält sich Alexa eine Qualitätsprüfung vor, bevor der Dienst die relevanteste Antwort für den Kunden auswählt. Diese Antworten, so Amazon, würden immer dem antwortenden Anbieter zugeschrieben und seien weder bezahlt noch gesponsert. So soll das Wissen der Anbieter als Experten für ihre Produkte genutzt werden. Zugleich soll Amazon-Anbietern der Kundenkontakt mit Kaufberatung erleichtert werden. Mit anderen Worten: Unternehmen können Kunden künftig über Alexa ansprechen und bewerben. Allerdings entscheidet Alexa von Amazon, welches Produkt nach seiner Einschätzung des Beste ist und wird so Kaufentscheidungen beeinflussen können.

Es droht der "Plattformkapitalismus"

Das ist Werbung in einer weiteren Dimension. Die Friedensnobelpreisträger Maria Ressa und Dmitri Muratow haben kürzlich von der EU gefordert, im Kampf gegen den "Plattformkapitalismus" der Tech-Giganten wie Amazon ihre Digitalgesetze durchzusetzen und eine "überwachende" Werbung zu verbieten. Der Begriff ist schillernd und er verlangt eine juristische Einfassung. Um ein pauschales Verbot datenbasierter und auch personalisierter werblicher Geschäftsmodelle kann es nicht gehen, denn sie sind erwünscht und legitim. Es geht um einen rechtssicheren Rahmen für das Erlaubte.

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Transparenz lässt zu wünschen übrig

Ein Kern des Rechtsrahmens ist die Transparenz der Werbeansprache für den Kunden. Diesem müsste das Spiel über das Dreieck zwischen ihm, Alexa und dem Anbieter eines Produkts transparent und verständlich gemacht werden, damit er sich als Kunde damit rechtskonform einverstanden erklären kann. Ebenso sollten Anbieter, die den Dienst nutzen, darauf bestehen, dass ihnen die Kriterien für die Produktauswahl benannt werden. "Customers Ask Alexa" soll ab Oktober 2022 für ausgewählten Firmen bereitstehen und 2023 weiter ausgerollt werden. Bevor der Dienst 2023 als neue Form der personalisierten Werbung in Europa großflächig an den Start geht, sollte man ihn einmal datenschutzrechtlich auf den Prüfstand stellen.

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