Der Bundesrat hat das umfassende Hilfspaket gegen die Coronakrise beschlossen. Es enthält Maßnahmen zur Rettung von Arbeitsplätzen und Unternehmen, zur Unterstützung von Krankenhäusern sowie zur Sicherung von Lebensunterhalt und Wohnung der Bürger.

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Der Bundesrat hat am Freitag das Maßnahmenpaket der Regierung zur Corona-Krise gebilligt. Für Unterstützungsleistungen für Gesundheitswesen, Unternehmen und Arbeitnehmer kann der Bund damit neue Schulden in Höhe von 156 Milliarden Euro aufnehmen. Zuvor hatte am Mittwoch der Bundestag die Maßnahmen beschlossen. Die Beschlüsse fielen einstimmig. Die ersten Gelder sollen damit noch vor dem 1. April bei den Betroffenen ankommen.

Staat stützt mit Finanzspritze vor allem Unternehmen - und will Arbeitsplätze schützen

Viel Geld nimmt der Staat vor allem in die Hand, um bedrohte Unternehmen und damit Arbeitsplätze zu retten. Für kleine Firmen und Selbstständige gibt es direkte Zuschüsse in Höhe von insgesamt 50 Milliarden Euro. Die Anträge laufen über die Bundesländer. Bereits gestartet ist zudem ein unbegrenztes Kreditprogramm über die Förderbank KfW (hier können auch Selbsständige ihre Ansprüche prüfen). Große Firmen können unter einen 600 Milliarden Euro umfassenden Schutzschirm schlüpfen und notfalls auch ganz oder zum Teil verstaatlicht werden.

Die Krankenhäuser bekommen eine Finanzspritze für neue Intensivbetten mit künstlicher Beatmung und vorsorglich verschobene Operationen. Außerdem darf der Bund Maßnahmen zur Beschaffung von Schutzausrüstung ergreifen.

Ebenfalls beschlossen wurde ein Kündigungsschutz für Mieter, die wegen der Krise ihre Miete nicht zahlen können. Hartz IV und Kinderzuschlag (weitere Informationen auf der Seite des Familienministeriums) sollen einfacher fließen. Eltern, die ihre Kinder wegen geschlossener Kitas und Schulen zu Hause betreuen müssen, können vom Staat für zunächst sechs Wochen 67 Prozent des Lohns erhalten.

Bund geht von 33,5 Milliarden Euro Steuerausfällen aus

Der von der Bundesregierung dazu vorgelegte Nachtragshaushalt geht von krisenbedingten Steuerausfällen in Höhe von 33,5 Milliarden Euro sowie Mehrausgaben von 122,5 Milliarden Euro aus. Er bedeutet die Abkehr von dem jahrelang durch die Bundesregierung vertretenen Prinzip der "schwarzen Null". Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse wird unter Berufung auf eine Ausnahmeklausel ausgesetzt.

Wegen der Corona-Krise fand die Bundesratssitzung in einem verkleinerten Kreis von Ländervertretern statt. Reden sollten nur zu Protokoll gegeben werden. Abgesehen von Bundesratspräsident Dietmar Woidke (SPD) aus Brandenburg blieben die meisten Ministerpräsidenten der Sitzung fern. (mgb/dpa/afp)

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