Im Mai geht das neue Handyverbot an Schulen an den Start. Was dann gilt - und wieso es viele Ausnahmen gibt.
Ab 1. Mai dürfen Mobiltelefone, Smartwatches und ähnliche Geräten in der Schule und bei Schulveranstaltungen bis zur achten Schulstufe bundesweit grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Die Schulpartner (Schüler-, Eltern-, Lehrervertretung) können laut der am Dienstag veröffentlichten Verordnung allerdings diverse Ausnahmen festlegen, Lehrerinnen und Lehrer können außerdem die Nutzung von Mobiltelefonen zum Recherchieren oder Erarbeiten von Stoff erlauben.
Die Handynutzung konnte schon bisher im Rahmen der Schulautonomie geregelt oder verboten werden, die meisten Schulen haben das auch bereits getan. Er wolle aber Schulleitungen und Lehrpersonen mit einer klaren bundesweiten Regelung den Rücken stärken, begründete Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) die Maßnahme im Vorfeld. Das Handy-Verbot solle in den Pausen wieder Leben in die Klassen bringen, soziale Kompetenzen fördern und dafür sorgen, dass die Konzentrationsfähigkeit der Kinder wieder zunimmt. Kurz vor Wiederkehrs Amtsantritt hatte das Ressort noch betont, dass die Handynutzung in die Schulautonomie fällt und eine Vorgabe des Ministeriums oder der Länder deshalb gar nicht möglich sei.
Sonderregelungen möglich
Laut der neuen Verordnung, in der im Vergleich zum Entwurf nur noch technische Details abgeändert wurden, ist die Handynutzung während des gesamten Aufenthalts in der Schule und bei allen Arten von Schulveranstaltungen grundsätzlich verboten. Bei mehrtägigen Unternehmungen wie Sportwochen soll eine "altersgerechte Nutzung der Geräte" ermöglicht werden, Kinder und Jugendliche sollen etwa in einem festgelegten Zeitfenster mit ihren Eltern kommunizieren können.
Lesen Sie auch
Fix vorgesehen ist, dass Handys auf Wunsch der Lehrer etwa im Fach Digitale Grundbildung, bei Workshops zu Sicherheit im Netz bzw. zur Nutzung eines digitalen Wörterbuchs oder zum Überprüfen von Fakten etc. im Unterricht genutzt werden können. Andere Nutzungsbeispiele wären der digitale Schülerausweis bzw. digitale Karten oder Bus- und Stadtpläne bei mehrtägigen Schulveranstaltungen. Die Schulpartner können laut Erläuterungen zusätzlich "vom Grundsatz abweichende alters- und sachgerechte Lösungen" treffen, indem etwa zu bestimmten Zeiten oder für bestimmte Gruppen, in denen es keine Probleme beim vernünftigen Umgang mit den Geräten gibt, die Handynutzung erlaubt wird. Fixe Ausnahmen gelten für Schüler, die das Handy aus medizinischen Gründen brauchen (z.B. Blutzuckermessungs-App für Diabetiker). Ob Laptops oder Tablets zur digitalen Mitschrift genutzt werden können, entscheidet die jeweilige Lehrperson.
Lehrer können Handy abnehmen
Für die Sicherheit ihrer digitalen Endgeräte sind die Schülerinnen und Schüler selbst verantwortlich, wird vom Ministerium festgehalten. Dabei wird etwa der Spind in der Regel als sichere Verwahrung angesehen, unbeaufsichtigtes Zurücklassen in der Schultasche nicht. Bei Verstößen gegen die Handyregeln kann das Lehrpersonal den Schülern die Geräte auch bis zum Ende des Schultags abnehmen. Bei wiederholten Verstößen oder problematischen Inhalten (Mobbing, islamistische oder pornografische Inhalte) kann das Handy auch nur an die Erziehungsberechtigten ausgehändigt werden. Wird das Handy nach der Abnahme beschädigt oder geht verloren, wird der Schaden durch die Republik ersetzt.
Hat eine Schule bereits schulautonome Regelungen zur Handynutzung, können die grundsätzlich weiter bestehen - abgesehen von Passagen, die der neuen Verordnung widersprechen. In dem Fall müssen die Hausordnungen angepasst werden. (APA/bearbeitet von tar) © APA