Ein 49-Jähriger ist in Krems wegen jahrelanger Misshandlungen seiner Kinder und Ex-Partnerin zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, beide Seiten legten Berufung ein.
Wegen fortgesetzter Gewaltausübung ist ein 49-Jähriger am Montag am Landesgericht Krems zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig. Dem Waldviertler wurde angelastet, im Bezirk Gmünd seine minderjährigen Kinder und Stiefkinder geschlagen sowie in Räumen eingesperrt und auch seine Ex-Lebensgefährtin misshandelt zu haben. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe großteils bestritten.
Misshandelt worden sind laut Anklage ein Stiefsohn, eine Stieftochter sowie ein leiblicher Sohn und eine leibliche Tochter des 49-Jährigen. Der Tatzeitraum erstreckte sich demnach von 2009 bis Dezember 2023. Die minderjährigen Opfer dürften im Verhalten kontrolliert worden sein, zudem soll ihre autonome Lebensführung erheblich eingeschränkt worden sein. Die Vorwürfe reichen von körperlichen Misshandlungen und Schlägen bis hin zum Einsperren für mehrere Stunden oder über Nacht in der Waschküche und im Holzlager- oder Abstellraum.
Die 2001 geborene Stieftochter sei ebenfalls ab dem Alter von acht Jahren in einem Keller und Holzlagerraum eingesperrt worden. "Das Kind hatte Angst im Dunklen", sagte die Staatsanwältin bei ihrem Eröffnungsvortrag. Das Mädchen erlitt laut einem Sachverständigen eine posttraumatische Belastungsstörung. Der Therapiebedarf wurde von dem Experten mit drei bis fünf Jahren angegeben.
Verfahren gegen Ex-Partnerin ausgeschieden
Auch die Kindesmutter und damalige Partnerin des 49-Jährigen dürfte vom Angeklagten misshandelt und teilweise über Nacht in Waschküche oder Holzlagerraum eingesperrt worden sein. Der Beschuldigte gab am Montag zu, sie zweimal geschlagen zu haben. 2017 zog die Frau mit den Kindern aus dem gemeinsamen Haus aus. Gegen die Ex-Lebensgefährtin des 49-Jährigen ist wegen Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung ebenfalls ein Verfahren anhängig. Dieses wurde ausgeschieden und wird zu einem späteren Zeitpunkt geführt. Als Zeugin sagte die Frau am Montag nicht aus, sie machte ebenso wie eine Tochter von ihrem Recht auf Entschlagung Gebrauch.
Der Angeklagte bekannte sich indes teilweise schuldig. "Ich habe kein Kind eingesperrt und kein Kind geschlagen", betonte der 49-Jährige. "Ich frage mich immer wieder selbst, warum sie das behaupten. Ich glaub, dass das Neid ist. Weil ich mein Leben im Griff habe, weil ich ein Haus habe." Jedoch: "Das Knien gebe ich zu. Sie haben zum Beispiel meinen Laptop ruiniert und nicht zugegeben, dass sie es waren. Da haben sie halt knien müssen." Damit die Kinder wüssten, "dass man sich so nicht verhält gegenüber den Eltern". Auch er sei in jungen Jahren zum Knien gezwungen worden. Das sei nicht nett gewesen, "aber es hat geholfen". Er habe sich danach "anders verhalten". Auch zum Ziehen an Haaren und Ohren der Kinder bekannte sich der Angeklagte schuldig.
Opfer thematisierten wiederkehrende Misshandlungen
Seitens der Opfervertretung wurde der 49-Jährige u.a. als cholerisch veranlagt bezeichnet. Das unterstrichen auch die beiden Stiefkinder sowie der leibliche Sohn in ihren jeweiligen Einvernahmen, in denen sie von wiederkehrenden Misshandlungen und Bestrafungen im Familienverbund berichteten. Mehrfach seien Kinder auch eingesperrt worden, wurde im Zeugenstand hervorgestrichen.
Der Verteidiger des Beschuldigten räumte ein, dass in der Anklage ein dramatisches Bild gezeichnet werde, die Vorwürfe seien "äußerst schwerwiegend". Er ortete jedoch widersprüchliche Angaben der Zeugen "mit einer gewissen Übertreibungstendenz".
Anzeige von Sohn brachte Fall ins Rollen
Für zwei der Betroffenen besteht mittlerweile keine Sorgepflicht mehr. Der 2008 geborene Sohn, der zwischenzeitlich mehrmals wieder beim Vater eingezogen war und dessen Anzeige den Fall ins Rollen gebracht hatte, ist bei der Großmutter untergebracht. Das jüngste Kind, die 2015 geborene Tochter des 49-Jährigen, wohnt bei einer Pflegefamilie.
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Letztlich verhängte das Schöffengericht nach rund einstündiger Beratung eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren. "Es haben sich die Zeiten geändert", betonte die vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung. Die inkriminierten Handlungen seien spätestens seit einer Gesetzesreform 2009 strafbar, selbst wenn es zu keinen direkten Verletzungen komme. Die Strafdauer von sieben Jahren sei hier "notwendig und absolut angemessen" in general- und spezialpräventiver Hinsicht. Der Beschuldigte müsse begreifen, dass es sich "um keine Kavaliersdelikte handelt". Bei der Strafbemessung wirkten sich u.a. der lange Tatzeitraum und die Vielzahl der Opfer als erschwerend aus. Mildernd gewertet wurde der bisher ordentliche Lebenswandel des 49-Jährigen.
Der Waldviertler muss seinem Sohn rund 3.100 Euro bezahlen, der Stieftochter wurden 36.000 Euro zugesprochen. Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, auch die Staatsanwältin wird Strafberufung einlegen.(apa/bearbeitet von phe/skr)
Hilfsangebote
- Wenn Sie selbst von häuslicher oder sexualisierter Gewalt betroffen sind, wenden Sie sich bitte an das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" (116 016 oder online), das Hilfetelefon "Gewalt an Männern" (0800/1239900 oder online), das Hilfetelefon "Sexueller Missbrauch" (0800/225 5530), in Österreich an die Beratungsstelle für misshandelte und sexuell missbrauchte Frauen, Mädchen und Kinder (Tamar, 01/3340 437) und in der Schweiz an die Opferhilfe bei sexueller Gewalt (Lantana, 031/3131 400)
- Wenn Sie einen Verdacht oder gar Kenntnis von sexueller Gewalt gegen Dritte haben, wenden Sie sich bitte direkt an jede Polizeidienststelle.
- Falls Sie bei sich oder anderen pädophile Neigungen festgestellt haben, wenden Sie sich bitte an das Präventionsnetzwerk "Kein Täter werden".
- Anlaufstellen für verschiedene Krisensituationen im Überblick finden Sie hier.