Ein Mann hat in einer Anwaltskanzlei eine Mitarbeiterin niedergestochen und lebensgefährlich verletzt. Nun kam die Staatsanwaltschaft Wien zu dem Ergebnis: Er war nicht zurechnungsfähig.

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Der Mann, der am 3. Februar 2025 in einer Anwaltskanzlei in Wien-Landstraße eine Mitarbeiterin niedergestochen und lebensgefährlich verletzt hatte, war zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig und damit nicht schuldfähig.

Zu diesem Ergebnis ist ein von der Staatsanwaltschaft Wien eingeholtes psychiatrisches Gutachten gekommen. Der Expertise zufolge handelte der 53-Jährige unter dem Einfluss einer ausgeprägten paranoiden Schizophrenie.

Aufgrund des festgestellten Schuldausschließungsgrundes konnte der Mann nicht wegen versuchten Mordes angeklagt werden. Stattdessen hat die Staatsanwaltschaft nach § 21 Absatz 1 StGB die - zeitlich unbefristete - Unterbringung des Mannes in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt. Aufgrund seiner für die Tat maßgeblichen schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung befürchtet die Anklagebehörde, dass in absehbarer Zukunft weitere mit Strafe bedrohte Handlungen mit schweren Folgen zu erwarten sind, falls der 53-Jährige nicht im Maßnahmenvollzug untergebracht und therapeutisch behandelt wird.

Gerichtsverhandlung am 10. Juli

Wie die Sprecherin des Landesgerichts, Christina Salzborn, der APA bestätigte, wird am 10. Juli im Grauen Haus über den Unterbringungsantrag verhandelt. Dass die niedergestochene 56-Jährige die Messerattacke überlebte, grenzt beinahe an ein Wunder. Der Mann fügte ihr eine Stichwunde im Gesicht, zehn Stichwunden im Brust- und Bauchbereich und fünf weitere an Armen und Beinen zu.

Der 53-Jährige war seit August 2024 im Rahmen einer Erwachsenenvertretung Klient der Kanzlei. Am 3. Februar hätte er Bargeld ausgezahlt bekommen sollen. Ursprünglich war versucht worden, ein sogenanntes Alltagskonto für den psychisch auffälligen Mann einzurichten, um ihm mehr Autonomie zu ermöglichen. Das funktionierte allerdings nicht, weil er nur die Kopie eines abgelaufenen Reisepasses vorzeigen konnte. Als Ersatzlösung kam es zu wöchentlichen Barauszahlungen.

Beim Termin am 3. Februar kam es jedoch zu Unstimmigkeiten. Der 53-Jährige wollte 400 Euro, ihm wurde jedoch nur die Hälfte des Betrags zugebilligt. Darauf entfernte sich der 53-Jährige, kehrte jedoch am Nachmittag vermummt zurück und stach im Stiegenhaus auf die 56-Jährige ein, nachdem er die Frau mit einem Faustschlag zu Boden befördert hatte. Dann lief er davon. Er konnte noch am selben Abend festgenommen werden.  © APA