Nach der tödlichen Schussattacke eines Freigängers in Traiskirchen sind die Ermittler der Herkunft der Tatwaffe auf der Spur. Der 66-jährige Täter soll die Waffe von einem Bekannten erhalten haben, der nun im Visier der Ermittler steht.
Nach der Bluttat in Traiskirchen (Bezirk Baden), bei der ein Freigänger am Sonntag einen 55-Jährigen erschossen und eine 25-Jährige schwer verletzt hat, wissen die Ermittler um die Herkunft der verwendeten Waffe. Diese dürfte der 66-jährige Schütze von einem Bekannten erhalten haben. Gegen den Mann laufen Ermittlungen wegen Beitrags zum Mord bzw. zum versuchten Mord, bestätigte Silke Pernsteiner von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt am Donnerstag einen "Kurier"-Bericht.
Konkret gehe es bei den Ermittlungen um "die mutmaßliche Weitergabe der Schusswaffe", sagte Pernsteiner zur APA. Die diesbezüglichen Erhebungen seien aber noch im Laufen, Details wurden von der Sprecherin deshalb nicht genannt.
Verwendet worden war von dem mit Waffenverbot belegten Schützen eine Bockbüchsflinte mit Flintenlaufgeschossen. Der Bekannte wurde laut "Kurier" vorübergehend festgenommen und befragt, er bestritt jedoch Wissen über die Pläne des Täters vehement. Dem Medienbericht zufolge soll der Verdächtige das Gewehr auf dringende Bitte des 66-Jährigen gekauft und es seinem Freund gegen ein Entgelt überlassen haben. Infolge der Befragung sei der Mann freigelassen worden.
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Freiheitsstrafe hätte im Dezember geendet
Der 66-jährige Insasse der Justizanstalt Wiener Neustadt schoss laut Polizei während eines genehmigten Haftausgangs am Sonntagvormittag auf seine Ex-Freundin und deren neuen Partner. In der Folge flüchtete er zunächst mit einem Auto und beging dann Suizid. Der einschlägig vorbestrafte 66-Jährige war zuletzt am 4. Februar am Landesgericht Wiener Neustadt wegen häuslicher Gewalt zu einem Jahr unbedingter Haft verurteilt worden. Die Freiheitsstrafe des 66-Jährigen hätte heuer im Dezember geendet. Die Bluttat dürfte er mit kryptischen Beiträgen auf Facebook angekündigt haben. Das Justizministerium kündigte daraufhin an, bei der Einschätzung von Risikotäterinnen und Risikotätern nachzuschärfen. Künftig sollen u.a. Beiträge in sozialen Medien in die Bewertung mit einfließen.
Der Insasse dürfte aus Eifersucht geschossen haben, mit dem weiblichen Opfer befand er sich vor geraumer Zeit in einer Beziehung. Gegen den 66-Jährigen bestand seit 1985 ein Waffenverbot.
Die Grünen haben indes am Donnerstag zwei parlamentarische Anfragen an Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) und Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) eingebracht. Themen sind der illegale Waffenbesitz des 66-Jährigen sowie der Haftausgang. "Das war kein tragischer Einzelfall, das war ein Systemversagen mit tödlichen Folgen", meinte Agnes-Sirkka Prammer, Sicherheitssprecherin der Grünen. Gefordert wurde erneut eine Verschärfung des Waffenrechts. (APA/bearbeitet von amb)
Hilfsangebote
- Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person von Suizid-Gedanken betroffen sind, wenden Sie sich bitte an die Telefon-Seelsorge unter der Telefonnummer 0800/1110-111 (Deutschland), 142 (Österreich), 143 (Schweiz).
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