Zunächst war ein 25-Jähriger zu 17 Jahren Haft verurteilt worden, weil er seine Expartnerin mit mehreren Messerstichen lebensgefährlich verletzt hatte. Nun hat das Gericht die Strafe um zwei Jahre verlängert.
Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat am Montag die Strafe für einen 25-Jährigen, der am 29. August 2024 in Linz-Ebelsberg seine Ex-Freundin mit sechs Messerstichen lebensbedrohlich verletzt hat, von 17 auf 19 Jahre Haft erhöht. Damit ist der Schuldspruch wegen Mordversuchs und gefährlicher Drohung rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte die Erhöhung der Strafe beantragt, der Angeklagte eine Reduzierung.
Schon seit der Jugend waren Täter und Opfer in ihrem Heimatland Serbien in einer On-off-Beziehung, 2023 gingen beide wohl neue Beziehungen ein und die Frau zog nach Linz. Der Kontakt zum Ex brach jedoch nicht ab, Ende August 2024 reiste er nach Linz. Bei einem Treffen im Auto stach der Mann zu, das Opfer konnte flüchten und schleppte sich in ein Mehrparteienhaus, wo es zusammenbrach. Zeugen leisteten Erste Hilfe und holten die Rettung. Die Frau konnte durch eine Notoperation gerettet werden.
Täter hatte Verletzte noch verfolgt
Der Angeklagte hatte sie nach dem Angriff noch verfolgt, mit Fäusten an die geschlossene Tür gehämmert und gedroht, sie umzubringen. Dann fügte er sich selbst vier bis fünf Stiche zu. Von der Polizei ließ er sich widerstandslos festnehmen.
Vor den Geschworenen im Landesgericht Linz Ende Jänner hatte er sich in beiden Anklagepunkten geständig gezeigt. Das reumütige Geständnis sowie seine Unbescholtenheit hatte das Erstgericht beim Urteil auch mildernd gewertet. Das OLG lehnte daher die Berufung für eine Strafreduzierung ab. Jener der Staatsanwaltschaft, die Haftdauer nach oben zu setzen, wurde stattgegeben. Der Mann sei bereits mit einem Messer in das Auto der Frau gestiegen und habe gezielt in sensible Bereiche gestochen. Daher habe es eine Erhöhung "gebraucht", so das OLG. (apa/bearbeitet von nap)
Hilfsangebote
- In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u. a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217; Polizei-Notruf: 133 sowie in Oberösterreich beim Autonomen Frauenzentrum - Frauennotruf OÖ unter 0732/602200.
- Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich. Infos für Jugendliche gibt es unter www.bittelebe.at