Die Staatsanwaltschaft Wels hat entschieden, keine Rechtsmittel gegen den Freispruch eines Deutschen im Fall Kellermayr einzulegen. Der 61-Jährige war im April vom Vorwurf der gefährlichen Drohung mit Suizidfolge freigesprochen worden.
Die Staatsanwaltschaft Wels erhebt doch keine Rechtsmittel gegen den Freispruch eines Deutschen im Fall Kellermayr, teilte diese am Montag mit. Der 61-Jährige war am 9. April vom Vorwurf der gefährlichen Drohung mit Suizidfolge freigesprochen worden. Seine E-Mails und Twitter-Nachrichten (heute X) waren für das Schöffengericht nicht eindeutig mitursächlich für den Suizid der Allgemeinärztin.
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Direkt nach dem Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet, die nun zurückgezogen wurde. Denn die Prüfung der schriftlichen Urteilsausfertigung habe ergeben, dass das Urteil des Landesgerichtes nicht zu beanstanden sei. Dieses Ergebnis wurde auch von der Oberstaatsanwaltschaft Linz und dem Bundesministerium für Justiz bestätigt. Der Freispruch ist damit rechtskräftig.
Die Ermittlungen zu weiteren versendeten Drohnachrichten anderer Personen sind noch nicht abgeschlossen. Die Ausforschung der Täter sei noch am Laufen. (APA/bearbeitet von amb)