Letztes Jahr verweigerte ein Ukrainer das Mitsingen der Bundeshymne, heute bestätigte das Landesverwaltungsgericht, dass er die österreichische Staatsbürgerschaft deshalb nicht erhält.

Mehr Panorama-News

Im Fall eines Ukrainers, der im Vorjahr das Mitsingen der Bundeshymne verweigert hatte, hat das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich eine Entscheidung der Landesregierung bestätigt.

Diese hatte die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft nach dem Vorfall bei einer Zeremonie in der Bezirkshauptmannschaft Baden widerrufen. Der Mann hatte laut "Kronen Zeitung" (Sonntag-Ausgabe) daraufhin Berufung eingelegt, das Rechtsmittel blieb aber ohne Erfolg.

"Wer unsere Regeln nicht befolgt, hat sich selbstverständlich auch unsere Staatsbürgerschaft nicht verdient."

VPNÖ-Landesgeschäftsführer Matthias Zauner über den Vorfall.

"Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft muss am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses stehen", teilte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) am Sonntag via Facebook mit. Wer sich aber weigere, unsere Hymne zu singen, habe "diesen Prozess ganz offensichtlich nicht erfolgreich abgeschlossen" und daher sei es "nur logisch", wenn ihm dieses Privileg nicht zuteil werde.

VPNÖ-Landesgeschäftsführer Matthias Zauner sah die Gerichtsentscheidung als "Botschaft an alle Integrationsverweigerer": "Es ist unser Land. Es sind unsere Regeln. Und wer unsere Regeln nicht befolgt, hat sich selbstverständlich auch unsere Staatsbürgerschaft nicht verdient", hielt er in einer Aussendung fest.

FPÖ-Landesrat Martin Antauer betonte laut "Kronen Zeitung": "Die Staatsbürgerschaft ist kein Ramsch- oder Geschenkartikel, sondern ein Privileg und eine Auszeichnung. Wer nicht bereit ist, aus welchen Gründen auch immer, die österreichische Bundeshymne zu singen, kann niemals mit der österreichischen Staatsbürgerschaft belohnt werden."

Laut Paragraf 21 des Staatsbürgerschaftsgesetzes hat die Staatsbürgerschaftsverleihung "in einem diesem Anlass angemessenen, feierlichen Rahmen zu erfolgen, dem durch das gemeinsame Absingen der Bundeshymne und das sichtbare Vorhandensein der Fahnen der Republik Österreich, des jeweiligen Bundeslandes, und der Europäischen Union Ausdruck verliehen wird". (apa/bearbeitet von mm)   © APA