Niederlage für US-Präsident Donald Trump: Ein Berufungsgericht bestätigt ein Urteil vom Januar 2024. Damit bekommt Autorin E. Jean Carroll auch in zweiter Instanz recht.
Ein New Yorker Gericht hat eine Millionenstrafe gegen US-Präsident
Ein Geschworenengericht hatte Trump im Januar 2024 in einem Zivilverfahren zu dem vergleichsweise hohen Schadenersatz verurteilt, weil er Carroll nach Missbrauchsvorwürfen jahrelang verunglimpft hatte. Die heute 81-jährige Carroll hatte den zwei Jahre jüngeren Trump beschuldigt, sie im Jahr 1996 sexuell missbraucht zu haben. Der Rechtspopulist beschimpfte Carroll daraufhin immer wieder öffentlich und warf ihr Lüge vor.
Die 83,3 Millionen Dollar setzen sich zusammen aus 7,3 Millionen Schadenersatz, 11 Millionen Dollar Schadenersatz für ein Programm, um den Ruf der Autorin zu reparieren, und 65 Millionen Dollar sogenannten Strafschadenersatz, der den Verurteilten bestrafen und ihn in Zukunft von dem Verhalten abhalten soll. Trump habe "böswillig" Kommentare über Carroll abgegeben, hieß es in dem Urteil vom 27. Januar 2024, das der Deutschen Presse-Agentur vorlag.
Es handelte sich um den zweiten Zivilprozess der 81-jährigen US-Autorin gegen Trump. Die Summe überstieg die von Carroll verlangten rund 10 Millionen Dollar um ein Vielfaches – und überraschte in ihrer Höhe auch viele Beobachter. Für den zu dem Zeitpunkt noch im Wahlkampf befindlichen US-Präsidenten war es eine der deutlichsten rechtlichen Niederlagen. Carrolls Anwälte hatten argumentiert, dass Trump nur mit einer hohen Summe davon abgehalten werden könne, die Autorin weiter verbal zu attackieren – Trumps Anwälte kündigten eine umgehende Revision an.
Anderes Gericht bestätigte auch Trump-Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs
In einem früheren Berufungsprozess hatte Ende Dezember 2024 ein US-Bundesgericht Trumps Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von E. Jean Carroll bestätigt. Er war 2023 in erster Instanz zu einer Entschädigung in Höhe von fünf Millionen US-Dollar verurteilt worden. Trump reichte daraufhin einen Berufungsantrag ein.
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Der Mitte der 1990er-Jahre noch nicht als Politiker tätige Trump wies die Anschuldigung stets zurück. Strafrechtlich sind die Vorwürfe verjährt, zivilrechtlich stand Carroll der Rechtsweg jedoch offen. Die Jury wertete den Vorfall 2023 als sexuellen Missbrauch, Carrolls Vorwurf einer Vergewaltigung durch Trump sah sie nicht als belegt an. (dpa/AFP/bearbeitet von ank)