Der von der Tiroler SPÖ ausgeschlossene Georg Dornauer akzeptiert seinen Rauswurf nicht. Er beruft sich auf Befangenheit des Landesparteivorstands.
Der von der Tiroler SPÖ ausgeschlossene ehemalige Landesparteivorsitzende und Landeshauptmannstellvertreter Georg Dornauer will seinen Rauswurf bekämpfen. Er habe beschlossen, den Ausschluss zu beeinspruchen und wollte ein Bundesschiedsgericht damit befasst sehen, bestätigte er am Donnerstag einen Online-Bericht der "Tiroler Tageszeitung" gegenüber der APA. "Ich bin der festen Überzeugung, dass das Bundesschiedsgericht ein faires Verfahren garantieren wird", sagte er.
Der nunmehrige "wilde Landtagsabgeordnete" Dornauer regte nun beim Landesparteivorstand an, den Bundesparteivorstand zu ersuchen, "das Schiedsgerichtsverfahren wegen der besonderen Bedeutung und Lage des Falles an sich zu ziehen und es auf der Ebene der Bundesorganisation zu führen."
Das Parteischiedsgericht solle den Ausschluss aufheben, nachdem der Landesparteivorstand - der den Ausschluss vollzog - nicht zuständig und befangen gewesen sei. Diesem würden schließlich mit SPÖ-Landesparteichef Philip Wohlgemuth, SPÖ-Klubobfrau Elisabeth Fleischanderl sowie den roten Landtagsabgeordneten und Regierungsmitgliedern Personen angehören, die alle "aufgrund der vorausgegangenen Diskussionen und Streitigkeiten im Landtagsklub befangen" gewesen waren.
Darüber hinaus sei er "mit einer überwältigenden Mehrheit des Bundesparteitages in den Bundesparteivorstand (BPV) gewählt und müsste mit dem Ausschluss auch aus dem BPV ausscheiden". Es könne aber nicht sein, dass eine Landesinstanz über den Fortbestand dieses Bundesmandats entscheidet, hielt er fest.
Bundespartei könnte Ausschluss-Fall von sich aus an sich ziehen
Worauf sich Dornauer mit seinem "Bundes-Vorstoß" bezog, ist Paragraf 83 Absatz 2 des SPÖ-Statuts. Dort ist aber festgeschrieben, dass die Bundespartei nur von sich aus einen erfolgten Ausschluss durch eine Landespartei an sich ziehen könne - wenn die "besondere Lage und Bedeutung des Falles" dies hergebe bzw. erforderlich mache. Dazu braucht es APA-Informationen zufolge aber einen mehrheitlichen Beschluss im Bundesparteivorstand.
Theoretisch könnte Dornauer übrigens eine Bestätigung seines Ausschlusses durch das von der Landespartei eingesetzte Schiedsgericht in Folge noch vor dem Bundesparteivorstand bekämpfen. Bestätigt auch dieser den Rauswurf, wäre noch eine Befassung des Bundesparteitages möglich.
Dornauer kann Beschluss inhaltlich nicht nachvollziehen
Dornauer zeigte sich jedenfalls auch inhaltlich mit dem Beschluss nicht einverstanden. Aus diesem gehe nicht hervor, "welche Verfehlungen mir vorgeworfen werden". Der von ihm im Landtag eingebrachte Antrag, wonach Übergewinne des landeseigenen Energieversorgers Tiwag ans Land ausgeschüttet und zum Teil für die Kinderbetreuung verwendet werden sollen, hätten das Regierungsprogramm nicht gefährdet und das Ansehen der SPÖ nicht beschädigt.
Zudem komme es immer wieder vor, "dass ein Abgeordneter aus Gewissensgründen nicht mit dem Klub stimmt". Dies werde in der Regel ohne große Auswirkungen "akzeptiert". Er selbst habe sich nun "im Zwiespalt" entschieden, "was im Sinne der Partei und unserer Grundsätze richtig ist". Er habe den Antrag indes allein eingebracht und verwies auf das freie Mandat, das "in der Abwägung mit Gewissensgründen über die Koalitionsdisziplin zu stellen ist."
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Parteiausschluss nach monatelangen Streitigkeiten
Dornauer, der im November 2023 infolge eines Jagd-Ausfluges mit Signa-Pleitier René Benko seinen Sessel als Landeshauptmannstellvertreter und SPÖ-Chef räumen musste, lieferte sich seither laufend auch in der Öffentlichkeit ausgetragene Konflikte mit der Parteispitze.
Der Gipfel der Auseinandersetzungen wurde schließlich vergangene Woche erreicht, als der 42-Jährige den Tiwag-Antrag ohne Unterstützung seiner SPÖ-Landtagskollegen sowie des Koalitionspartners ÖVP eingebracht hatte. Seine Partei sprach daraufhin von einem Koalitionsbruch und schloss ihren ehemaligen Vorsitzenden vom Landtagsklub und von der Partei aus. (APA/bearbeitet von ng)