Egisto Ott wehrt sich weiter gegen die gegen ihn eingebrachte Anklage. Ein Spion - das möchte er nicht sein.
Der ehemalige Chefinspektor des mittlerweile aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, beharrt ungeachtet einer gegen ihn beim Wiener Landesgericht eingebrachten Anklage wegen geheimer nachrichtendienstlicher Tätigkeit und Amtsmissbrauchs weiter darauf, kein Spion zu sein. Ott sei vielmehr "ein verdienstvoller Verfassungsschützer", bekräftigten seine Verteidiger Joseph Philipp Bischof und Jürgen Stephan Mertens am Samstag.
"Als unbequemer Akteur, unbeugsamer Aufklärer von Missständen ist er ins Fadenkreuz politischer Polizeikreise geraten, die ihn seit Jahren ins schiefe Licht rücken", meinten Bischof und Mertens gegenüber der APA. Die Anwälte zeigten sich zuversichtlich, dass die Hauptverhandlung vor einem Wiener Geschworengericht für Ott und einen mitangeklagten zweiten ehemaligen Polizeibeamten "gut ausgehen" wird. "Die Beweisführung der Staatsanwaltschaft ist ähnlich dürftig wie beim letzten Freispruch", hielten die beiden Verteidiger in einer gemeinsamen Stellungnahme fest.
Hauptverhandlung vermutlich Anfang 2026
Justizinsider gehen davon aus, dass die Hauptverhandlung Anfang 2026 im Grauen Haus über die Bühne gehen wird. Sollten Ott und der Mitangeklagte - ein IT-Spezialist - die vorerst nicht rechtskräftige Anklage beeinspruchen, müsste sich das Oberlandesgericht (OLG) Wien damit auseinandersetzen. Allgemein wird eher nicht mit einem Einspruch gerechnet, da in diesem Fall das OLG die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Wien einer Prüfung unterziehen würde. Für einen allfälligen Einspruch steht den Verteidigern eine Frist von 14 Tagen ab Zustellung der Anklageschrift zur Verfügung.
Ott wird angekreidet, zwischen 2015 und 2020 ohne dienstlichen Auftrag Daten wie Aufenthaltsorte, Kfz-Kennzeichen und Reisebewegungen erhoben zu haben. Er soll als österreichischer Polizeibeamter den russischen Geheimdienst unterstützt haben, indem er im Zeitraum 2017 bis 2021 personenbezogene Daten aus polizeilichen Datenbanken zum Zwecke der Übermittlung an Ex-Wirecard-Vorstand Jan Marsalek und Vertreter des russischen Nachrichtendienstes sammelte. Vor allem beschuldigt die Staatsanwaltschaft Wien Ott, im November 2022 einen SINA-Laptop mit brisanten geheimdienstlichen Informationen eines EU-Staates Vertretern des russischen Geheimdiensts überlassen zu haben, wofür 20.000 Euro bezahlt worden sein sollen.
Den Deal eingefädelt und den Geldtransfer organisiert soll Marsalek haben, der mittlerweile für den russischen Inlandsgeheimdienst FSB tätig sein soll. Der SINA-Laptop dürfte in weiterer Folge in den Iran gegangen bzw. jedenfalls für das Regime in Teheran bestimmt gewesen sein, wie Chats nahe legen, die der Wiener Anklagebehörde vorliegen. Marsalek ist untergetaucht, er ist seit Jahren auf der Flucht.
Staatsanwaltschaft ermittelt seit 2017 gegen Egisto Ott
Neben Missbrauch der Amtsgewalt und geheimem Nachrichtendienst zum Nachteil der Republik Österreich wird Ott der Bestechlichkeit, der Bestechung als Bestimmungstäter und der Verletzung des Amtsgeheimnisses bezichtigt. Im Jahr 2019 soll er dem früheren Generalsekretär im Außenamt Johannes Peterlik personenbezogene Daten von Beamten des BVT, die er mit der Erstellung des Ibiza-Videos in Zusammenhang brachte, mitgeteilt haben. Dadurch soll er das Recht dieser Personen auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten verletzt sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen nationalen Sicherheit und der Erfolg zukünftiger nachrichtendienstlicher Aktivitäten gefährdet haben.
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Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt seit 2017 gegen Egisto. Am 29. März 2024 wurde der Ex-Chefinspektor fest- und bis zum 26. Juni desselben Jahres wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft genommen. Ausschlaggebend für die Inhaftierung waren Informationen, Ott habe Diensthandys von drei früheren Kabinettsmitarbeitern des seinerzeitigen Innenministers Wolfgang Sobotka (ÖVP) dem russischen Inlandsgeheimdienst FSB übergeben. Ott hat stets sämtliche Anschuldigungen bestritten. Zu einigen Ermittlungssträngen sind die Erhebungen der Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen. (apa/bearbeitet von eal) © APA