Ein Gericht verurteilte Frankreichs Rechte Marine Le Pen wegen der Veruntreuung von EU-Geld. Obwohl sie Berufung einlegte, griff ein Teil der Strafe sofort. Dagegen wehrt sie sich nun.
Frankreichs Rechtspopulistin
Marine Le Pen zieht vor Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Der umstrittenste Teil der Strafe ist, dass sie fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten darf. Diese Strafe war sofort in Kraft getreten – anders als eine teils auf Bewährung ausgesetzte Haftstrafe. Le Pen legte gegen das Urteil Berufung ein. Das Berufungsgericht hat eine Entscheidung im kommenden Sommer ins Auge gefasst.
Angesichts der vorläufigen Vollstreckung der Unwählbarkeit wäre Le Pen nicht in der Lage, bei einer vorgezogenen Parlaments- oder Präsidentschaftswahl zu kandidieren, argumentieren ihre Anwälte. Damit bestehe die Gefahr eines nicht wiedergutzumachenden Schadens, was den Gang vor das europäische Gericht rechtfertige.
Le Pen baut für ihren möglichen Wahl-Ausschluss vor
Regulär steht die kommende Präsidentschaftswahl, bei der Le Pen kandidieren wollte, 2027 an. Inzwischen hat die 56-Jährige aber ihren politischen Ziehsohn Jordan Bardella aufgefordert, sich auf eine Kandidatur vorzubereiten - für den Fall, dass sie selbst nicht antreten kann. (dpa/bearbeitet von mt)