In Syrien soll gewählt werden. Schon im September soll dort nach dem Sturz von Bashar al-Assad ein neues Parlament geformt werden. Ein Drittel der Abgeordneten werden vom Präsident selbst bestimmt.
In Syrien soll Mitte September die erste Wahl eines Übergangsparlaments seit dem Sturz der Regierung von Machthaber
Ausschuss-Chef al-Ahmad traf Übergangspräsident al-Scharaa nach Angaben des syrischen Präsidialbüros am Samstag, um den Wahlprozess abschließend zu vereinbaren. Das vorübergehende Wahlsystem soll nach al-Ahmads Angaben nun mit einem Dekret des Präsidenten bestätigt werden. Binnen drei Wochen nach dessen Unterzeichnung sollen demnach dann die Wahlgremien gebildet werden, die Kandidaten können sich daraufhin vorstellen und Debatten abhalten.
Warten auf eine neue Verfassung in Syrien
Gemäß der im März von Präsident al-Scharaa unterzeichneten Verfassungserklärung soll die Wahlperiode des Übergangsparlaments zunächst drei Jahre betragen, es kann dann neu gewählt werden. Das Übergangsparlament soll für die Gesetzgebung in Syrien zuständig sein, bis eine ständige Verfassung in Kraft tritt. Auf deren Grundlage sollen dann erneut Wahlen abgehalten werden.
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Al-Scharaa hatte die Verfassungserklärung für die fünfjährige Übergangsperiode nach dem Sturz Assads unterzeichnet. Diese soll die Gewaltenteilung, Rechte für Frauen sowie die Presse- und Meinungsfreiheit in Syrien garantieren. Zugleich wird in der Übergangsverfassung festgelegt, dass zunächst allein der Präsident die oberste Exekutivgewalt ausübt.
Kämpfer von al-Scharaas islamistischer Miliz HTS und mit ihr verbündete Gruppen hatten am 8. Dezember den langjährigen Machthaber Assad gestürzt. Die Islamisten lösten das alte Parlament und die ehemalige Regierungspartei Baath auf und setzten die Verfassung von 2012 außer Kraft. Ende Januar wurde al-Scharaa zum Übergangspräsidenten ernannt. (afp/dpa/bearbeitet von the)