Seit zwei Tagen sitzt Karl-Heinz Grasser in der Justizanstalt Innsbruck seine Haftstrafe ab. Schon in drei Monaten könnte er wieder zu Hause sein – dank einer neuen Regelung der Regierung.

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Seit vergangenem Montag befindet sich der in der Buwog-Affäre rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der Justizanstalt (JA) Innsbruck, um dort die über ihn verhängte Freiheitsstrafe zu verbüßen. Die Regierung könnte dem inzwischen 56-Jährigen allerdings dazu verhelfen, dass er schon in drei Monaten die Fußfessel beantragen und – sollte ihm diese bewilligt werden – in den elektronisch überwachten Hausarrest wechseln kann.

Hintergrund ist das Budgetbegleitgesetz, dessen Entwurf derzeit vom Parlament im Budgetausschuss diskutiert wird. Mitte Juni wird der Gesetzesentwurf im Plenum behandelt, er soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden.

In der Regierungsvorlage sind unter anderem neue Regelungen zum elektronisch überwachten Hausarrest enthalten – zukünftig sollen für eine Fußfessel auch verurteilte Straftäter infrage kommen, die einen noch zu erwartenden Strafrest von 24 Monaten zu verbüßen haben. Bisher liegt diese Grenze bei zwölf Monaten.

Grasser könnte von Ausweitung der Fußfessel-Regelung profitieren

Von der Ausweitung der Fußfessel-Regelung würde Grasser insofern profitieren, als Strafgefangene nach Verbüßung der Hälfte ihrer Strafe um eine vorzeitig bedingte Entlassung ansuchen können. Ersttätern – Ex-Finanzminister Grasser war bis zu seiner Verurteilung in Sachen Buwog und Terminal Tower gerichtlich unbescholten – wird das in der Regel gewährt.

Die Rechtsvertreter von Grasser argumentieren nun damit, dass der Ex-Politiker bei realistischer Betrachtung zwei Jahre abzusitzen hätte und dann sämtliche Voraussetzungen zur Gewährung einer bedingten Entlassung vorlägen.

Für die somit zu verbüßenden zwei Jahre wäre Grasser ab Inkrafttreten der neuen, großzügigeren Fußfessel-Regelung ein "Parade-Kandidat", weil er die dafür vorgesehenen Bedingungen erfüllt. Er könnte – wie vom Gesetz vorgeschrieben – die Kosten der Fußfessel ersetzen, verfügt über einen geeigneten Wohnsitz und die nötigen Mittel zur Bestreitung seines Lebensunterhalts.

Gesetzesänderung soll mit 1. September inkraft treten

"Der aktuelle Entwurf des Budgetbegleitgesetzes sieht vor, dass die Änderungen im Zusammenhang mit dem elektronisch überwachten Hausarrest mit 1. September 2025 in Kraft treten", bekräftigte das Justizministerium auf APA-Anfrage.

"Karl-Heinz Grasser wird natürlich versuchen, in den Genuss der neuen Regelung zu kommen", erklärte daraufhin Manfred Ainedter, einer der Rechtsvertreter Grassers. Man hoffe, dass das Regierungsvorhaben "planmäßig beschlossen wird", sagte Ainedter am Mittwoch im Gespräch mit der APA. (APA/bearbeitet von ank)