Ab 2026 müssen alle neuen Gesetze und größeren Vorhaben des Bundes einem Klimacheck unterzogen werden. Das Verfahren soll klimaschädliche Folgen frühzeitig aufzeigen – rechtlich bindend wird es jedoch nicht.

Neue Gesetze, Verordnungen und größere Vorhaben des Bundes müssen ab 1. Jänner 2026 einem Klimacheck unterzogen werden. Dieser soll laut einer Information des von Norbert Totschnig (ÖVP) geführten Klimaschutzministeriums dazu beitragen, klimaschädliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Eine neue Servicestelle im Ministerium soll die Behörden dabei unterstützen und ein eigenes "Klimacheck-Tool" bereitstellen.

Über das Vorhaben hatte am Samstag zunächst das Ö1-"Morgenjournal" berichtet. Dem ORF-Radio zufolge dürfte der Klimacheck nicht bindend sein - falle das Ergebnis negativ für das Klima aus, müssten Gesetze demnach nicht unbedingt abgeändert werden. Der Klimacheck soll laut Ministerium Teil der bestehenden Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA) werden, mit der die Regierung die Auswirkungen ihrer Maßnahmen bewertet.

Ziel dieser sei es, "eine nachvollziehbare, transparente Darstellung über erwünschte Wirkungen von Maßnahmen einerseits sowie erwartete Kosten und unerwünschte Auswirkungen andererseits" zu bieten, hieß es auf Nachfrage.

Details werden noch ausgearbeitet

Je nach Bedeutung soll die Prüfung in vereinfachter oder ausführlicher Form erfolgen. An den Details zum Klimacheck würden derzeit neben dem Klima- und Landwirtschaftsministerium auch das Bundeskanzleramt und das Finanzministerium arbeiten.

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Positiv sieht die Klimaökonomin Sigrid Stagl das Vorhaben. "Denn man muss zuerst einmal Bescheid wissen darüber, welche Klimaauswirkungen Gesetze und Verordnungen haben, damit man sie berücksichtigen kann", sagte sie gegenüber Ö1. Allerdings müsse auch klar gemacht werden, was passiert, wenn eine Maßnahme eine negative Klimaauswirkung hat. (APA/bearbeitet von dad)