Wenn erst mal etwas aufgetaut ist, soll man es nicht wieder einfrieren. Nach bestimmter Zubereitung und bei einem speziellen Lebensmittel gelten jedoch Ausnahmen.

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"Nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren" - dieser Hinweis steht oft auf Tiefkühlprodukten. Hintergrund ist, dass das Einfrieren krank machende Keime nicht abtötet, sondern nur ausbremst. Bei Raumtemperatur vermehren sie sich schnell, heißt es von der Verbraucherzentrale Bayern.

"Das kann zu Magen-Darm-Beschwerden führen, vor allem bei empfindlichen Lebensmitteln wie rohem Fleisch, Geflügel oder Fisch", sagt Ernährungsexpertin Katharina Holthausen. Daher dürfen diese, wenn schon einmal aufgetaut, nicht roh noch einmal eingefroren werden.

Wann Sie Essen dennoch nochmal einfrieren können

Wurde allerdings das vorher tiefgekühlte Fleisch zum Beispiel für eine Bolognese vollständig durchgegart, kann diese problemlos dann in den Tiefkühler kommen. Bitte aber bis zum Einfrieren kühlen und nicht lange bei Raumtemperatur stehen lassen, rät die Expertin.

Auch ein nach dem Einkauf leicht angetautes, tiefgekühltes Fertiggericht, das vor dem Verzehr ohnehin gründlich erhitzt wird, kann zu Hause ins Gefrierfach. "Es kommt dabei auf viele Parameter an", sagt Holthausen. Etwa auf die Länge des Einkaufsweges oder darauf, wie warm oder kühl es draußen war.

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Und wenn man zu Hause etwa ein Gericht oder Gemüse aus dem Tiefkühler geholt hat, sich aber noch umentscheidet, es doch nicht zu essen oder zu verarbeiten? Hat das Tiefkühlgut länger bei Raumtemperatur gestanden, sollte man es besser nicht wieder einfrieren, rät Holthausen. "Ohnehin taut man Tiefgefrorenes am besten im Kühlschrank auf."

Bei einem Lebensmittel geht es bedenkenlos

Das ist auf jeden Fall tabu: aufgetautes Speiseeis wieder einzufrieren. Anders sieht es bei Brot oder Backwaren aus. Diese können, einmal aufgetaut, auch erneut eingefroren werden. "Allerdings muss man dann eventuell mit kleinen Einbußen bei Geschmack oder Konsistenz rechnen", sagt die Ernährungsexpertin. (dpa/bearbeitet von mak)