Berlin - Beteiligen Arbeitgeber die eigenen Angestellten mit Aktien am Unternehmen, können sie damit Mitarbeiter binden. Doch auch die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen profitieren, heißt es vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine.
Weil der Gesetzgeber so eine Beteiligung fördert, werden die Aktien über ein Belegschaftsaktienprogramm möglicherweise kostenlos oder verbilligt an Mitarbeitende abgegeben. Bei einigen Programmen belohnt der Arbeitgeber auch den normalen Aktienkauf der Arbeitnehmer mit zusätzlichen Gratisaktien.
Steuerfreie Grenze
Solch ein geldwerter Vorteil und somit Arbeitslohn ist laut dem Verband normalerweise steuerpflichtig. Allerdings: Richten sich Belegschaftsaktienprogramme an alle Mitarbeiter des Unternehmens, sind bis zu 2.000 Euro jährlich steuerfrei. Zusätzlich zum normalen Gehalt ist der geldwerte Vorteil auch sozialversicherungsfrei.
Richtet sich das Programm nur an bestimmte Arbeitnehmergruppen, etwa an Führungskräfte, kann der geldwerte Vorteil zwar nicht steuerfrei gestellt werden, aber unter Umständen die Besteuerung hinausgeschoben werden. Der Arbeitgeber muss Beschäftigte in so einem Fall danach fragen, ob das geschehen soll oder nicht.
Unbedingt zustimmen
Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine empfiehlt, einem Hinausschieben der Besteuerung auf jeden Fall zuzustimmen. Denn dann müssen erst Steuern gezahlt werden, wenn man die Aktien zum Beispiel verkauft und liquide Mittel hat. Sinkt etwa der Aktienkurs bis dahin, wird auch dann erst die Höhe des geldwerten Vorteils ermittelt. © Deutsche Presse-Agentur